Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«

»2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«

Wertschätzung durch Förderung

Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«. Das Förderprogramm wird in der Förderperiode 2024 von dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreut. Im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales laufen derzeit intensiv die Vorbereitungen für die Umsetzung der Förderperiode 2024, damit der Antragsstart schnellstmöglich beginnen kann. Gefördert werden sollen Projekte gegen Einsamkeit. Basis bildet das Fünf-Säulen-Modell, mit dem sich die Landesregierung der Einsamkeit in Nordrhein-Westfalen entgegenstellt. Sobald wir Ihnen mehr Informationen zur Förderperiode 2024 geben können, finden Sie diese hier. | Letzte Aktualisierung: 15.02.2024

Hinweise zum Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen

Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.

Informationen zur Antragsstellung und zum Ablauf des Förderverfahrens

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind.  Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz Ihres Vereins bzw. dem Standort Ihrer Initiative.

Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Fördermittel müssen nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden in einem Betrag mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, jedoch spätestens zwei Monate vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.

Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon oder Arbeitsgeräte am Veranstaltungstag, Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (z.B. für eine fachliche Beratung). Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein. Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 200 Euro) nicht überschreiten. Die für die Arbeitsleistung angesetzten fiktiven Ausgaben stellen dann Ihre Eigenleistung (z.B. Ihres Vereins) dar und sind damit nicht Teil der 1.000 Euro Projektkosten, die gefördert werden.

Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind (sog. »eh-da-Kosten«).

Ob Ihr Antrag und die von Ihnen dargelegten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, entscheidet die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal engagementfoerderung.nrw. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen. Der Förderantrag muss zusätzlich im Anschluss an die Online-Antragsstellung im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderportal.

Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal engagementfoerderung.nrw. Unter »Meine Anträge« finden Sie dort die Möglichkeit zur Erstellung des Online-Verwendungsnachweises. Auch der Verwendungsnachweis muss dann zusätzlich im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden.

Im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales laufen derzeit intensiv die Vorbereitungen für die Umsetzung der Förderperiode 2024, damit der Antragsstart schnellstmöglich beginnen kann. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal engagementfoerderung.nrw.

Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde auf engagementfoerderung.nrw geschlossen.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer Projektidee oder der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde.

Teilnehmende Kreise und kreisfreie Städte

NRW-Karte: Förderprogramm 2000 x 1000 Euro für das Engagement
  1. Stadt Aachen
  2. Städteregion Aachen
  3. Stadt Bielefeld
  4. Stadt Bochum
  5. Stadt Bonn
  6. Kreis Borken
  7. Stadt Bottrop
  8. Kreis Coesfeld
  9. Stadt Dortmund
  10. Kreis Düren
  11. Stadt Düsseldorf
  12. Stadt Duisburg
  13. Ennepe-Ruhr-Kreis
  14. Stadt Essen
  15. Kreis Euskirchen
  16. Stadt Gelsenkirchen
  17. Kreis Gütersloh
  18. Stadt Hagen
  19. Stadt Hamm
  20. Kreis Heinsberg
  21. Kreis Herford
  22. Stadt Herne
  23. Hochsauerlandkreis
  24. Kreis Höxter
  25. Kreis Kleve
  26. Stadt Köln
  27. Stadt Krefeld
  28. Stadt Leverkusen
  29. Kreis Lippe
  30. Märkischer Kreis
  31. Kreis Mettmann
  32. Kreis Minden-Lübbecke
  33. Stadt Mönchengladbach
  34. Stadt Mülheim an der Ruhr
  35. Stadt Münster
  36. Oberbergischer Kreis
  37. Kreis Olpe
  38. Stadt Oberhausen
  39. Kreis Paderborn
  40. Kreis Recklinghausen
  41. Stadt Remscheid
  42. Rhein-Erft-Kreis
  43. Rhein-Kreis-Neuss
  44. Rhein-Sieg-Kreis
  45. Rheinisch-Bergischer-Kreis
  46. Kreis Siegen-Wittgenstein
  47. Kreis Soest
  48. Stadt Solingen
  49. Kreis Steinfurt
  50. Kreis Unna
  51. Kreis Viersen
  52. Kreis Warendorf
  53. Kreis Wesel
  54. Stadt Wuppertal