»2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«
Antragstellung ab sofort möglich
Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«. Das Thema der diesjährigen Förderperiode lautet: „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Gefördert werden Projekte, die sich an von Einsamkeit betroffenen oder bedrohten Personen richten oder für das Thema Einsamkeit sensibilisieren. Eine Antragstellung ist seit dem 19. August 2024 möglich. | Letzte Aktualisierung: 30.08.2024
Hinweise zum Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen
Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.
Informationen zur Antragsstellung und zum Ablauf des Förderverfahrens
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz Ihres Vereins bzw. dem Standort Ihrer Initiative.
Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Fördermittel müssen nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden in einem Betrag mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, jedoch spätestens zwei Monate vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.
Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.
Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten oder Material für den Veranstaltungstag sowie Honorarkosten (z.B. für einen Vortrag oder Workshop). Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein. Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 200 Euro) nicht überschreiten. Die für die Arbeitsleistung angesetzten fiktiven Ausgaben stellen dann Ihre Eigenleistung (z.B. Ihres Vereins) dar und sind damit nicht Teil der 1.000 Euro Projektkosten, die gefördert werden.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind (sog. »eh-da-Kosten«).
Ob Ihr Antrag und die von Ihnen dargelegten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, entscheidet die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal engagementfoerderung.nrw. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen. Der Förderantrag muss zusätzlich im Anschluss an die Online-Antragsstellung im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderportal.
Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar 2025 als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal engagementfoerderung.nrw. Unter »Meine Anträge« finden Sie dort die Möglichkeit zur Erstellung des Online-Verwendungsnachweises. Auch der Verwendungsnachweis muss dann zusätzlich im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden.
Die Antragstellung ist seit dem 19. August 2024 möglich. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal engagementfoerderung.nrw.
Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde auf engagementfoerderung.nrw geschlossen.
Bei konkreten Fragen zu Ihrer Projektidee oder der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden richtet sich nach dem Ort, an dem die geplante Maßnahme durchgeführt werden soll.
Teilnehmende Kreise und kreisfreie Städte
- Stadt Aachen
- Städteregion Aachen
- Stadt Bielefeld
- Stadt Bochum
- Stadt Bonn
- Kreis Borken
- Stadt Bottrop
- Kreis Coesfeld
- Stadt Dortmund
- Kreis Düren
- Stadt Düsseldorf
- Stadt Duisburg
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Stadt Essen
- Kreis Euskirchen
- Stadt Gelsenkirchen
- Kreis Gütersloh
- Stadt Hagen
- Stadt Hamm
- Kreis Heinsberg
- Kreis Herford
- Stadt Herne
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Höxter
- Kreis Kleve
- Stadt Köln
- Stadt Krefeld
- Stadt Leverkusen
- Kreis Lippe
- Märkischer Kreis
- Kreis Mettmann
- Kreis Minden-Lübbecke
- Stadt Mönchengladbach
- Stadt Mülheim an der Ruhr
- Stadt Münster
- Oberbergischer Kreis
- Kreis Olpe
- Stadt Oberhausen
- Kreis Paderborn
- Kreis Recklinghausen
- Stadt Remscheid
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Kreis-Neuss
- Rhein-Sieg-Kreis
- Rheinisch-Bergischer-Kreis
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Kreis Soest
- Stadt Solingen
- Kreis Steinfurt
- Kreis Unna
- Kreis Viersen
- Kreis Warendorf
- Kreis Wesel
- Stadt Wuppertal
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