Engagement bei Justiz und rechtlicher Betreuung

Stift liegt auf Urkunde mit NRW-Wappen

Engagement bei Justiz und rechtlicher Betreuung

Ehrenämter mit rechtlicher Verantwortung und Mitgestaltung

Mitwirkung in Gerichtsverfahren als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, das Schiedsamt bei außergerichtlichen Verfahren oder die Übernahme rechtlich bestellter Betreuungen: der Rechtstaat misst der verantwortungsvollen Mitarbeit von Ehrenamtlichen entscheidendes Gewicht bei.

Es gibt vielfältige Aufgaben und Rollen, mit denen Ehrenamtliche die Aufgaben des Staates mit ihrem besonderen Engagement ergänzen. Oder aber sie engagieren sich, indem sie Menschen betreuen und ihnen dabei helfen, ihren Alltag angesichts rechtlicher Fragen oder bürokratischer Hürden möglichst selbstbestimmt zu leben.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Justizvollzug

Die Resozialisierung von Strafgefangenen ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft. Die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu ehrenamtlicher Mitarbeit im Strafvollzug ist ein sichtbares Zeichen eines funktionierenden Gemeinwesens. Die Ehrenamtlichen ergänzen die professionelle Arbeit im Strafvollzug durch vielfältige Tätigkeiten.

Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Die Betreuung der Klientinnen und Klienten durch den ambulanten Sozialen Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfolgt im Fachbereich Bewährungshilfe in der Regel durch hauptamtliche Bewährungshelferinnen bzw. Bewährungshelfer. Sie kann aber auch von ehrenamtlich Tätigen durchgeführt oder ergänzt werden.

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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Über Recht und Unrecht entscheiden in Deutschland nicht allein Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Damit Rechtsstaat und bürgerliche Gesellschaft in Einklang wirken, misst die Verfassung auch dem Wort von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern entscheidendes Gewicht bei. Als Bindeglied zwischen Staat und Bürgertum sollen sie das allgemeine Vertrauen in die Justiz stärken. Außerdem können sie bei Bedarf Fachwissen und berufliche Erfahrung in die Rechtsprechung einbringen.

Verfahrensbeistandschaften in familiengerichtlichen Verfahren

Der Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Verfahren nimmt als »Anwältin oder Anwalt des Kindes« eine äußerst wichtige Rolle in den sogenannten Kindschaftsverfahren wie z. B. in Sorge-, Umgangs- oder Unterbringungsverfahren ein.

Ehrenamtliche Schiedsleute

Ein weiteres wichtiges und verantwortungsvolles Element des deutschen Rechtsstaats ist die Schiedsperson. Die Ehrenamtlichen werden in der Regel angerufen, um schnell und unbürokratisch einen Streit beizulegen. In manchen Fällen müssen sich Betroffene sogar zunächst an das Schiedsamt wenden, bevor sie ein Gericht anrufen können.

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Ehrenamtliche Vormundschaft

Wenn Eltern die elterliche Sorge für ein Kind nicht mehr wahrnehmen können oder dürfen, wird ein Vormund bestellt, der anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft. Das Gericht ordnet die Vormundschaft aber auch dann an, wenn die Eltern eines Kindes – etwa bei einem Findelkind oder einer anonymen Geburt – nicht feststellbar sind.

Ehrenamtlich-rechtliche Betreuung

Für viele Menschen stellen rechtliche Fragen und bürokratische Aufgaben unüberwindbare Hürden dar. Damit sie ihren Alltag dennoch möglichst selbstbestimmt bestreiten können, helfen ihnen ehrenamtlich engagierte Betreuerinnen und Betreuer.

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