Durchgang im Gefängnis mit Zellentüren links und rechts

Engagement rund um den Justizvollzug

Persönlicher Beistand für Straffällige

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Justizvollzug

Die Resozialisierung von Strafgefangenen ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft. Die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu ehrenamtlicher Mitarbeit im Strafvollzug ist ein sichtbares Zeichen eines funktionierenden Gemeinwesens. Immerhin sind derzeit knapp 2.000 Menschen ehrenamtlich im Justizvollzug, d.h. in allen Justizvollzugseinrichtungen des Landes, aktiv.

Ehrenamtliches Engagement ist von zentraler Bedeutung; die Bürgerinnen und Bürger leisten damit einen wichtigen Beitrag im Strafvollzug. In den Justizvollzugsanstalten wird die professionelle Arbeit durch das freiwillige Engagement der Ehrenamtlichen ergänzt. Die Tätigkeitsfelder der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind sehr vielfältig. Voraussetzungen sind unter anderem, dass Interessierte in der Regel das 21. Lebensjahr vollendet haben und bereit und in der Lage sind, Gefangenen zu helfen, nach der Haftentlassung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Vor allen Dingen leisten die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer wichtige Beiträge in der mitmenschlichen Kommunikation, die für die Gefangenen von existenzieller Bedeutung und unverzichtbar für das Einüben sozialen Verhaltens sind. Ihre Betreuung soll dazu beitragen, persönliche Schwierigkeiten Gefangener zu lösen oder zu mildern, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, die Entlassung vorzubereiten und die Eingliederung in das Leben in Freiheit zu unterstützen. Den Gefangenen soll auf diese Weise auch geholfen werden, persönlichen Beistand für die Zeit nach der Entlassung zu finden.

Durch die Ehrenamtlichen, die ihre Freizeit in Justizvollzugsanstalten verbringen, wird den Gefangenen vor Augen geführt, dass die Welt »draußen« sie nicht vergessen hat – auch wenn beispielsweise familiäre Bindungen schon zerrüttet oder gefährdet sind. Das kann staatlicher Behandlungsvollzug allein nicht vermitteln und gibt den Gefangenen wichtige Impulse für einen Weg zurück in unsere Gesellschaft.

Über die Zulassung für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW entscheiden die jeweiligen Anstaltsleitungen.

Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Die Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in Nordrhein-Westfalen unterstützen die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Die Betreuung der Klientinnen und Klienten erfolgt im Fachbereich Bewährungshilfe in der Regel durch hauptamtliche Bewährungshelferinnen bzw. Bewährungshelfer. Sie kann aber auch von ehrenamtlich Tätigen durchgeführt werden. Möglich macht dies § 56d Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB), der vorsieht, dass Gerichte neben oder statt den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Bewährungshelfer bzw. Bewährungshelferinnen bestellen dürfen.

Darüber hinaus können ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit der hauptamtlichen Fachkräfte auch ohne gerichtliche Bestellung sinnvoll ergänzen, indem sie unmittelbare Hilfestellungen für Straffällige anbieten, wie zum Beispiel:

•    Unterstützung bei der Arbeits- und Lehrstellensuche,
•    Begleitung bei Behördengängen,
•    Hilfe bei der Strukturierung des Alltags und/oder
•    Beratung bei Suchtmittelabhängigkeit.

Auch in den örtlichen Vereinen zur Förderung der Bewährungshilfe engagieren sich ehrenamtlich Tätige u.a. in Projekten und gruppenpädagogischen Maßnahmen. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag im Sinne einer Erweiterung bzw. Ergänzung der Betreuungsarbeit hauptamtlicher Fachkräfte.