Datenschutz (DS-GVO)

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Datenschutz (DS-GVO)

Datenschutz-Wegweiser für Vereine in Nordrhein-Westfalen

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland geltendes Recht. Danach müssen auch Vereine jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass sie datenschutzkonform agieren. Insbesondere kleine Vereine sind verunsichert, welche Anforderungen an sie gestellt werden und wie diese konkret umzusetzen sind. Wir haben Hinweise auf Fachinformationen und Praxisratgeber mit einfachen und praktischen Hinweisen für Vereine und andere zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengestellt. | Letzte Aktualisierung: 14.07.2023

Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung« der LDI NRW

Mit der Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung«, möchte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) all denen eine Orientierungshilfe geben, die die DS-GVO umsetzen müssen. Neben Beispielen aus der Praxis finden sich im Anhang auch zahlreiche Vorlagen zum Beispiel für den Schriftverkehr.

Gut zu wissen: Die DS-GVO gilt für alle, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten. Die hier dargestellten Informationen können daher grundsätzlich auch für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen nützlich sein.

Stiftung Datenschutz: Basiswissen und Datenschutzgenerator

Auf ihrer Website hat die von der Bundesregierung gegründete Stiftung Datenschutz einen Bereich zum »Datenschutz im Ehrenamt« gestaltet. Hier finden Engagierte unter anderem Basiswissen und vertiefende Hinweise zu Rechtsgrundlagen, Informationspflichten oder zur Benennung eines/einer Datenschutzbeauftragten. Eine Zusammenstellung datenschutzrechtlicher Sachverhalte mit hoher Praxisrelevanz ermöglicht einen einfachen Zugang zur Thematik.

Mit ihrem Generator für Datenschutzhinweise gibt die Stiftung Datenschutz Hilfestellung bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen gemäß Art. 13 DS-GVO. Auf Grundlage einer Abfrage zu geläufigen Datenverarbeitungen in kleinen Vereinen wird eine Vorlage erzeugt, der große Teile der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben abdeckt und entsprechend ergänzt werden kann.

Zum Bereich »Datenschutz im Ehrenamt« auf stiftungdatenschutz.org

Weitere Informationsmaterialien zur Umsetzung der DS-GVO

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine kompakte Checkliste mit den wesentlichen DS-GVO-Anforderungen (PDF) für den Verein sowie Erläuterungen zu den Anforderungen mit Verlinkungen zu weiteren Informationen zusammengestellt.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht  stellt außerdem ein Muster eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (PDF) für Vereine bereit, dass Verantwortlichen den Einstieg in das Thema erleichtern soll.

Der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg herausgegebene Praxisratgeber »Datenschutz im Verein nach der DS-GVO« (PDF) will insbesondere kleinen Vereinen einfache und praktische Hinweise geben, wie sie die Anforderungen der DS-GVO konkret umsetzen können.

Besonders praktisch: Der Ratgeber enthält eine Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO.

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Webseite www.vibss.de die wichtigsten Informationen für Vereine zu dem europäischen Datenschutzrecht dargestellt.

Muster eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (PDF) eines Vereins, dass den Verantwortlichen den Einstig in das Thema erleichtern soll (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht)

Die Orientierungshilfe »Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)« (PDF) über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit (Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg)

Der Praxisratgeber »Datenschutz im Verein nach der DS-GVO« (PDF)will insbesondere kleinen Vereinen einfache und praktische Hinweise geben, wie sie die Anforderungen der DS-GVO konkret umsetzen können.

Landesdatenschutzbeauftragte

Konkrete datenschutzrechtliche Fragen können zudem direkt an die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk gerichtet werden, zu deren Aufgabe auch die Beratung von Vereinen gehört:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle [at] ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

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