In einem Kulturzentrum oder einer Kindereinrichtung mitarbeiten, sich intensiv für den Schutz der Umwelt engagieren oder bei einem gemeinnützigen Projekt im Ausland die Sprachkenntnisse vertiefen: Der Freiwilligendienst ist die ideale Gelegenheit, im In- und Ausland Erfahrungen und Wissen zu erlangen. Wer sich engagiert, unterstützt das Gemeinwohl und profitiert persönlich. Der Dienst bereichert und stärkt die eigene Persönlichkeit. Er gibt Orientierung in beruflichen Fragen und bei der Lebensgestaltung.
Diese Sonderform des bürgerschaftlichen Engagements zeichnet sich durch seine Rahmenbedingungen aus: Dienstleistende verfügen über eine klar geregelte Aufwandsentschädigung, sind versichert, werden begleitet, qualifiziert und haben feste Ansprechpartnerinnen und -partner. Damit die Ehrenamtlichen langfristig und mit Verantwortung an gesellschaftlichen Aufgaben mitwirken können, verpflichten sie sich für eine bestimmte Dauer. Die Grundlage des Freiwilligendienstes ist eine Vereinbarung zwischen den Dienstleistenden, den Trägerorganisationen und den jeweiligen Einsatzstellen.
Voraussetzungen und Grundlagen
Neben den bekannten Angeboten wie dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD), dem Internationalen Freiwilligendienst (IFD), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gibt es weitere Dienste im Ausland. In Deutschland werden FSJ und FÖJ durch das »Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten« geregelt. Es sieht vor, dass Jugendliche nach Erfüllung der Schulpflicht, aber vor der Vollendung des 27. Lebensjahres einen 6- bis 18-monatigen Freiwilligendienst in gesellschaftlichen und ökologischen Bereichen im In- und Ausland leisten können. Die Dienstdauer beim Bundesfreiwilligendienst beträgt in der Regel 12 Monate, kann aber auch auf 6 Monate verkürzt oder auf maximal 24 Monate verlängert werden. Männer und Frauen, die älter als 27 Jahre sind, können ebenso in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche tätig werden.