Ehrenamtskarte

Informationen zur Ehrenamtskarte NRW

Ehrenamtskarte

Informationen zur Ehrenamtskarte.NRW

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen.

Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen über die gewährten Vergünstigungen.

Der Kreis der teilnehmenden Kommunen erweitert sich fortlaufend. Lesen Sie hier, welche Kommunen am Programm teilnehmen und wie Sie die Ehrenamtskarte erhalten können.

Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Kommunen gewähren Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote, und sie werben bei privaten Anbietern um deren Beteiligung am Programm.
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt. Lesen Sie hier, ob sich Ihre Kommune am Programm beteiligt, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Karte zu erhalten.
Die Ehrenamtskarte können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises beantragen. Hier finden Sie die zuständige Kontaktperson in Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung, die die Vergabe der Ehrenamtskarte organisiert und Ihre Fragen beantwortet.
Inhaberinnen und Inhaber unserer Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.
Die Ehrenamtskarte gilt in ganz Nordrhein-Westfalen in allen teilnehmenden Kommunen. Unsere Partner weisen auf ihre Beteiligung am Programm hin. Achten Sie daher auf entsprechende Hinweise an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften.
Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeit. Ihre Dauer ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich (zwei oder drei Jahre). Selbstverständlich können Sie die Ehrenamtskarte nach ihrem Ablauf neu beantragen.
Die Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben. Sie ist eine Würdigung all jener, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen. Die Ehrenamtskarte ist für die Inhaberinnen und Inhaber mit einem praktischen Nutzen verbunden.