Ehrenamtskarte
Informationen zur Ehrenamtskarte.NRW
Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen.
Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.
Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen über die gewährten Vergünstigungen.
Der Kreis der teilnehmenden Kommunen erweitert sich fortlaufend. Lesen Sie hier, welche Kommunen am Programm teilnehmen und wie Sie die Ehrenamtskarte erhalten können.
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Ehrenamtliche können eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigt. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt. Lesen Sie hier, ob sich Ihre Kommune am Programm beteiligt, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Karte zu erhalten.