
Begriffe des Förderrechts kurz erklärt
Hier erläutern wir Ihnen einige Begriffe, die bei der Beantragung von Fördermitteln für Sie wichtig sein könnten. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Akkreditierung
Im Zusammenhang mit Förderungen meint Akkreditierung einen Prozess, der gewährleistet, dass die Organisationen, die eine Förderung beantragen möchten, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die der jeweilige Fördermittelgeber für ein Förderprogramm festgelegt hat.
Beispiel: Eine Förderung ist nur für einen Verein möglich, der mindestens 50 Mitglieder hat und im Bereich der Jugendarbeit tätig ist. Im Rahmen der Akkreditierung muss der Verein gegenüber dem Fördermittelgeber nachweisen, dass er diese Anforderungen erfüllt, also mindestens 50 Mitglieder hat und im Bereich der Jugendarbeit tätig ist.
Anschlussfinanzierung
Mit der Anschlussfinanzierung ist eine Finanzierung gemeint, mit der ein Projekt nach der festgeschriebenen Förderlaufzeit fortgesetzt oder ein neues Projekt in ähnlicher Form gestartet werden kann.
Eine Anschlussfinanzierung ist durch verschiedene Finanzierungsformen möglich. Hierzu zählen unter anderem die Regelfinanzierung, eine neue Projektförderung oder die Verlängerung der laufenden Projektförderung. Inwiefern eine Anschlussfinanzierung möglich ist, ist abhängig vom jeweiligen Projekt, dem Förderprogramm und der Entscheidung des Fördermittelgebers.
Beispiel: Ihr Verein hat für ein Projekt eine Projektförderung von zwei Jahren erhalten. Sie möchten auch nach der zweijährigen Projektlaufzeit an dem Projekt festhalten. Damit das Projekt weitergehen oder ein ähnliches Projekt starten kann, sind Sie auf weitere finanzielle Mittel angewiesen. Sie benötigen also eine Anschlussfinanzierung, um das Projekt weiterhin durchführen zu können oder ein neues Projekt in ähnlicher Form zu beginnen.
Anteilsfinanzierung
Bei einer Förderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung wird ein festgelegter prozentualer Anteil der förderfähigen Gesamtkosten übernommen.
Beispiel: Bei einer Anteilsfinanzierung von 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten Sie für Ihr Projekt mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Drittmittel
Drittmittel sind Fördermittel von einer weiteren Fördergeberin bzw. einem weiteren Fördergeber.
Beispiel: Sie erhalten für Ihr Projekt Fördergelder von zwei verschiedenen Fördergebenden. Aus Sicht beider Fördergebender sind die Fördermittel der jeweils anderen Fördergeberin bzw. des anderen Fördergebers Drittmittel.
Eigenmittel/Eigenanteil
Eigenmittel/Eigenanteil ist der Anteil an den Gesamtkosten einer geförderten Maßnahme, den die Fördernehmerin bzw. den der Fördernehmer (z.B. ein Verein oder eine Privatperson) selbst aufbringen muss. Die Erbringung von Eigenmitteln ist bei vielen, jedoch nicht bei allen, Förderprogrammen notwendig.
Beispiel: Ein Förderprogramm fördert Ihr Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10.000 Euro im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent.
Erstattungsleistung
Bei einer Förderung im Rahmen einer Erstattungsleistung muss die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer in finanzielle Vorleistung gehen und erhält im Nachhinein eine Erstattung seiner Kosten in Höhe der bewilligten Förderung.
Beispiel: Für Ihr Projekt mit Gesamtkosten von 10.000 Euro wurde Ihnen eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro in Form einer Erstattungsleistung bewilligt. Sie müssen die Kosten von 10.000 Euro zunächst selbst bezahlen und erhalten danach die Förderung in Höhe von 5.000 Euro zur Erstattung Ihrer Ausgaben.
Fehlbedarfsfinanzierung
Die Fehlbedarfsfinanzierung deckt nur den Anteil der förderfähigen Kosten ab, den die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht selbst aufbringen oder durch Drittmittel decken kann.
Beispiel: Die Gesamtkosten für Ihr Projekt belaufen sich auf 10.000 Euro. Hiervon können Sie 6.000 Euro selbst aufbringen. Die Förderung im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung übernimmt in diesem Fall die 4.000 Euro, die Ihnen noch fehlen, um die Gesamtkosten des Projekts decken zu können.
Festbetragsfinanzierung
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung durch Zuschuss eines festen Betrags, dessen Höhe unabhängig von den förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Maßnahme ist.
Beispiel: Bei einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000 Euro, erhält Ihr gefördertes Projekt eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro, unabhängig davon, ob die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme 2.000 Euro oder 10.000 Euro betragen.
Höchstbetragsregelung
Bei einer Höchstbetragsregelung ist die maximale Höhe der Fördersumme begrenzt.
Beispiel: Die Höchstbetragsregelung eines Förderprogramms schreibt eine maximale Fördersumme von 2.000 Euro vor. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr als 2.000 Euro Förderung erhalten können, auch wenn Ihnen im Falle einer Fehlbedarfsfinanzierung mehr als 2.000 Euro zur Deckung der Gesamtkosten fehlen oder bei einer Anteilsfinanzierung der prozentuale Anteil der Förderung an den Gesamtkosten eigentlich größer wäre.
(Vereinfachter) Verwendungsnachweis
Mit dem Verwendungsnachweis wird die Verwendung der Fördergelder nachgewiesen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Bei einem vereinfachten bzw. einfachen Verwendungsnachweis besteht der zahlenmäßige Nachweis aus einer Auflistung der Einnahmen und Ausgaben. Belege für entstandene Ausgaben müssen bei einem einfachen Verwendungsnachweis nicht vorgelegt (aber für den Fall einer Prüfung aufbewahrt) werden.
Vollfinanzierung
Bei einer Vollfinanzierung werden die gesamten förderfähigen Kosten einer Maßnahme durch die Förderung abgedeckt. Die Einbringung von Eigenmitteln oder weiterer Fördermittel ist nicht erforderlich.
Beispiel: Sie erhalten eine Förderung im Rahmen einer Vollfinanzierung für Ihr Projekt mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 8.000 Euro. Die Förderung deckt die 8.000 Euro Gesamtkosten vollständig ab, sodass keine weiteren Gelder benötigt werden.