Engagement und Integration
Teilhabe stärken
Bürgerschaftliches Engagement verfügt über eine hohe integrative Kraft. Das Engagement von, mit und für Einwanderinnen und Einwanderer stärkt gleichberechtigte Teilhabe und wirkt als Motor für soziale Integrationsprozesse.
NRW ist wie kein anderes Land von Einwanderung geprägt - rund ein Viertel der Bevölkerung hat Wurzeln in anderen Ländern. Bürgerschaftliches Engagement von, mit und für Einwanderinnen und Einwanderer hat viele Facetten. Das Engagement stärkt gleichberechtigte Teilhabe, ermöglicht Mitgestaltung und Beteiligung und unterstützt in diesem Sinne Integration.
Das zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene novellierte Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW nimmt darauf ausdrücklich Bezug. In § 2, Abs. 7 heißt es: »Das bürgerschaftliche Engagement für Teilhabe und Integration soll in allen Bereichen der Gesellschaft gestärkt werden. Dabei ist auch auf gemeinsame Formen ehrenamtlichen Engagements insbesondere im Rahmen von den §§ 8 und 12 hinzuwirken.«
Die §§ 8 und 12 des neugefassten Teilhabe- und Integrationsgesetzes beschreiben die integrationsfördernden Strukturen der kommunalen Integrationszentren und der Freien Träger, die bürgerschaftliches Engagement begleiten. § 13 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes benennt zum einen die Förderung der Arbeit des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen als Zusammenschluss der kommunalen Integrationsräte und kommunalen Integrationsausschüsse und damit als Vertretung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte auf Landesebene, und zum anderen die Bildung eines Landesbeirates für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen. Beide Gremien werden vom großen ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder getragen.
Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist ein besonderes Anliegen der Integrationsagenturen in NRW. Auch interkulturelle Zentren oder ehrenamtliche Initiativen in der Flüchtlingsarbeit sind in Nordrhein-Westfalen Orte, an denen sich Engagement, gesellschaftliche Teilhabe und Integration verbinden. Einen besonderen Stellenwert haben darüber hinaus die Migrantenselbstorganisationen. Als eigenständige Akteure der Integrationsarbeit setzen sie sich dafür ein, die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern. Ehrenamtliches Engagement spielt außerdem in den Projekten »Qualifizierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtspflege« und »Junge Islamkonferenz NRW« eine Rolle.
»KOMM-AN NRW« ist das Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen. Stand zu Beginn im Jahr 2016 das Engagement in der Flüchtlingshilfe im Mittelpunkt, trug die Initiative ab 2018 dem Zuzug aus EU-Staaten Rechnung, indem sie neuzugewanderte Menschen miteinschloss. Ab 2021 wird von neueingewanderten Menschen, was geflüchtete und neuzugewanderte Menschen umfasst, gesprochen. Im Fokus des zivilgesellschaftlichen Einsatzes stehen alle Phasen der Integration von neueingewanderten Menschen: von der Begleitung bei der Erstorientierung bis hin zur Begleitung bei komplexeren Fragen im Kontext Integration und Teilhabe.
Partner für die Umsetzung des Landesprogramms sind die lokalen Kommunalen Integrationszentren sowie die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese etablierte Infrastruktur leistet zusammen mit den weiteren, vielfältigen Akteuren, die sich für gelingende Integration der neuzuwandernden Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen, koordinierte Hilfe. Die Kommunalen Integrationszentren vor Ort sowie die Integrationsagenturen geben weitere Auskünfte zum Programm KOMM-AN NRW.
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