Schützenehrenplakette des Landes Nordrhein-Westfalen

Schützenehrenplakette des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Schützenwesen verbindet Menschen unterschiedlicher Generationen und sozialer Herkunft und stärkt das Engagement vor Ort. Mit der Ehrenplakette für das Engagement im Schützenwesen zeichnet das Land deshalb engagierte Schützenvereine und -bruderschaften anlässlich eines besonderen Vereinsjubiläums aus.

Seit Mai 2010 können Schützenvereine und -bruderschaften anlässlich eines 100-jährigen Jubiläums und aller weiteren besonderen Jubiläumsjahre (125, 150, 175, 200 etc.) die Schützenehrenplakette des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über den zuständigen Dachverband und wird an die Staatskanzlei weitergeleitet.

Vorgesehen ist, dass in der Regel die direkt gewählten Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkreis der jeweiligen Schützenvereine und -bruderschaften die Schützenehrenplakette vor Ort offiziell überreichen. Die Terminabstimmung übernehmen die Vereine selbst.

Schützenvereine und -bruderschaften ohne Dachorganisation können ebenfalls diese Auszeichnung erhalten und direkt bei der Staatskanzlei beantragen. Diese füllen hierzu bitte dieses Formular aus:

 

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Ich willige hiermit ein (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), dass meine übermittelten persönlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Ich versichere, dass ich über 16 Jahre alt bin bzw. die Zustimmung der / des Sorgeberechtigten zur Nutzung des Kontaktes und Weitergabe der Daten vorliegt. Die Datenschutzhinweise habe ich gelesen. Eine Löschung der Daten erfolgt, sobald und soweit sie für die Zwecke, zu denen sie gespeichert wurden, nicht mehr benötigt werden.

Sie haben dazu noch Fragen? Senden Sie uns gerne eine E-Mail an ehrenamt[at]stk.nrw.de (ehrenamt[at]stk[dot]nrw[dot]de).

Ansprechperson ist Christina Kracker.