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ZukunftBrauchtum

Das Land Nordrhein-Westfalen gibt Unterstützung zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen und Körperschaften in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Brauchtum
Wer kann eine Förderung beantragen? Vereine oder Körperschaften, die sich der Brauchtumspflege durch Veranstaltungen widmen und Brauchtumsveranstaltungen pandemiebedingt absagen mussten.
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Ein Antrag kann bis zum 30.11.2022 online im Förderportal gestellt werden.
Wie hoch ist die Fördersumme? Maximal 5.000 Euro je Veranstaltung
Benötige ich Eigenmittel? Nein, für die Beantragung der Finanzhilfe werden über die bereits entstandenen Kosten hinaus keine Eigenmittel benötigt.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Vereine und Körperschaften, die aufgrund von pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen wirtschaftliche Verluste gemacht haben

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal https://www.zukunft-brauchtum.nrw/
  • Leistungsempfangende Vereine und Körperschaften müssen ihren Sitz in NRW haben und vor dem 01.01.2020 gegründet worden sein.
  • Pro Fördernehmer kann nur ein Antrag gestellt werden, mit einem Antrag können Finanzhilfen für mehrere Veranstaltungen beantragt werden.
  • Förderfähig sind nur Ausgaben, die trotz Absage der Veranstaltung tatsächlich angefallen sind und vom Antragsteller getragen werden mussten.
  • Erstattungsfähig sind Ausgaben für Veranstaltungen, deren Durchführung für den Zeitraum 01.11.2021-31.05.2022 geplant war, die aus Gründen des allgemeinen Infektionsschutzes abgesagt wurden und für die vor dem 01.01.2022 vertragliche Bindungen eingegangen worden sind.
  • Soweit andere Soforthilfen oder vergleichbare Hilfsangebote zur Verfügung stehen, sind diese zuerst zu nutzen und zu beantragen.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster. Diese erreichen Sie unter: poststelle[at]brms.nrw.de (poststelle[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Wo finde ich weitere Informationen?

Hier finden Sie eine Checkliste der Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen:
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2022-03-03-mhkbg-final-zukunftbrauchtum-checkliste.pdf

Weitere Informationen zum Förderprogramm:
https://www.zukunft-brauchtum.nrw/informationen-erhalten