Dorf mit Fachwerkhäusern

Heimat-Scheck

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert i.d.R. jährlich bis zu 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro. Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Engagement im Heimatbereich
Wer kann eine Förderung beantragen? Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich (z.B. Vereine, Organisationen, Initiativen)
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Anträge können bis zum 31.10.2023 online im Förderportal heimatfoerderung.nrw gestellt werden.
Wie hoch ist die Fördersumme? Die Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
Benötige ich Eigenmittel? Nein, es wird kein Eigenanteil benötigt.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Förderung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Alle Menschen, Initiativen, Projekte oder Vereine, die sich in unterschiedlicher Art und Weise ehrenamtlich für Heimatprojekte einsetzen (Geschichte, Kultur, Brauchtum etc.)

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal. https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login
  • Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme müssen 2.000 Euro übersteigen.
  • Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die für Sie zuständige Bezirksregierung.
  • Pro Zuwendungsempfangenden kann jährlich maximal eine Maßnahme berücksichtigt werden.
  • Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein.
  • Förderungswürdig sind beispielsweise Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.
  • Das Vorhaben darf nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.
  • Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die durch Maßnahmen verursacht werden, die keine Aufwendungen für regelmäßige Tätigkeit des Vereins oder der Organisation darstellen. Insbesondere laufende Betriebs- und Personalkosten sind nicht zuwendungsfähig.
  • Bis zum 31. März des Folgejahres ist über Heimatfoerderung.nrw ein vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Die Zuständigkeit ist regional unterschiedlich. Bitte prüfen Sie in welchem Regierungsbezirk Ihr Verein bzw. Ihre Initiative ansässig ist.

Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2023-03-03-mhkbd-kontakt-bezirksregierungen-ubersicht-zustandigkeiten.pdf



Bezirksregierung Arnsberg: heimat-foerderung[at]bezreg-arnsberg.nrw.de (heimat-foerderung[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Detmold: heimat-foerderung[at]brdt.nrw.de (heimat-foerderung[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Düsseldorf: heimatfoerderung[at]brd.nrw.de (heimatfoerderung[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Köln: heimat-foerderung[at]bezreg-koeln.nrw.de (heimat-foerderung[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Münster: heimat-foerderung[at]bezreg-muenster.nrw.de (heimat-foerderung[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)