Viele bunte Pinsel

Diversitätsfonds

Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind. Hierzu zählen z. B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen, indigenen Menschen und People of Color (kurz: BIPoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Projekte zur Förderung und Sichtbarmachung unterrepräsentierter Künstlerinnen und Künstler und künstlerischer Perspektiven in allen Sparten
Wer kann eine Förderung beantragen? u.a. Kulturschaffende, Kulturinitiativen, -verbände und -einrichtungen
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Anträge können bis zum 31. Oktober 2022 über das Förderportal Kultur.Web eingereicht werden.
Wie hoch ist die Fördersumme? In der Regel bis zu 20.000 Euro (max. 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) pro Jahr
Benötige ich Eigenmittel? Ja, ein Eigenanteil von mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben muss erbracht werden. Dieser kann auch vollständig in Form von ehrenamtlichem Engagement erbracht werden.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Unterrepräsentierte Künstlerinnen und Künstler

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag#login
  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten.
  • Zusätzlich zum Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist ein angemessener Betrag für Öffentlichkeitsarbeit auszuweisen.
  • Bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung können pro Projekt bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.
  • Voraussichtlich im November entscheidet eine divers besetzte Jury im landesweiten Vergleich über die Förderung der Projekte.
  • Projekte können einjährig (2023) oder überjährig (2023/2024) durchgeführt werden.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Bezirksregierung Arnsberg
Cristina Loi
Tel.: 02931 82-3328
E-Mail: cristina.loi[at]bezreg-arnsberg.nrw.de (cristina[dot]loi[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Detmold
Annelore Ernst
Tel.: 05231 714847
E-Mail: annelore.ernst[at]brdt.nrw.de (annelore[dot]ernst[at]brdt[dot]nrw[dot]de)  

Bezirksregierung Düsseldorf
Wiebke Holetzek
Tel.: 0211.475-3598
E-Mail: wiebke.holetzek[at]brd.nrw.de (wiebke[dot]holetzek[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Köln
Moritz Krings
Tel.: 0221 147-5122
E-Mail: moritz.krings[at]brk.nrw.de (moritz[dot]krings[at]brk[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Münster
Julia Oldiges
Tel.: 0251 411-4466
Mail: julia.oldiges[at]brms.nrw.de (julia[dot]oldiges[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Wo finde ich weitere Informationen?

Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie)

Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung.