Diversitätsfonds
Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind. Hierzu zählen z. B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen, indigenen Menschen und People of Color (kurz: BIPoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
Welcher Bereich wird gefördert? | Projekte zur Förderung und Sichtbarmachung unterrepräsentierter Künstlerinnen und Künstler und künstlerischer Perspektiven in allen Sparten |
Wer kann eine Förderung beantragen? | u.a. Kulturschaffende, Kulturinitiativen, -verbände und -einrichtungen |
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? | Anträge können bis zum 31. Oktober 2022 über das Förderportal Kultur.Web eingereicht werden. |
Wie hoch ist die Fördersumme? | In der Regel bis zu 20.000 Euro (max. 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) pro Jahr |
Benötige ich Eigenmittel? | Ja, ein Eigenanteil von mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben muss erbracht werden. Dieser kann auch vollständig in Form von ehrenamtlichem Engagement erbracht werden. |
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? | Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. |
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? | Unterrepräsentierte Künstlerinnen und Künstler |
Was ist sonst noch wichtig?
- Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag#login
- Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten.
- Zusätzlich zum Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist ein angemessener Betrag für Öffentlichkeitsarbeit auszuweisen.
- Bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung können pro Projekt bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.
- Voraussichtlich im November entscheidet eine divers besetzte Jury im landesweiten Vergleich über die Förderung der Projekte.
- Projekte können einjährig (2023) oder überjährig (2023/2024) durchgeführt werden.
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Bezirksregierung Arnsberg
Cristina Loi
Tel.: 02931 82-3328
E-Mail: cristina.loi[at]bezreg-arnsberg.nrw.de (cristina[dot]loi[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Detmold
Annelore Ernst
Tel.: 05231 714847
E-Mail: annelore.ernst[at]brdt.nrw.de (annelore[dot]ernst[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Düsseldorf
Wiebke Holetzek
Tel.: 0211.475-3598
E-Mail: wiebke.holetzek[at]brd.nrw.de (wiebke[dot]holetzek[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Köln
Moritz Krings
Tel.: 0221 147-5122
E-Mail: moritz.krings[at]brk.nrw.de (moritz[dot]krings[at]brk[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Münster
Julia Oldiges
Tel.: 0251 411-4466
Mail: julia.oldiges[at]brms.nrw.de (julia[dot]oldiges[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Wo finde ich weitere Informationen?
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie)
Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung.
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