Inklusionsscheck NRW

Inklusionsscheck NRW

Inklusionsscheck NRW - neues Förderprogramm

Neues Förderprogramm

Aktuelle Meldung | Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, stellt die Landesregierung mit dem Inklusionsscheck bis Jahresende 2020 insgesamt 600.000 Euro bereit. Damit wird die Verwirklichung von konkreten und nach außen wirkenden Aktivitäten vor Ort von Menschen mit und ohne Behinderungen unterstützt - auch und gerade in Corona-Zeiten.
Gefördert werden können vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit: Beispielsweise inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen. Dazu stehen insgesamt 300 Schecks über jeweils 2000 Euro zur Verfügung.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat 2020 das Förderprogramm »Inklusionsscheck NRW« eingerichtet, um vor allem lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen. Minister Laumann: »Wir wollen kreative, innovative oder einfach sinnvolle Initiativen fördern, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen vor Ort voranbringen. Damit unterstützen wir den Wandel zu einer inklusiven Gesellschaft.«

Wichtig ist, dass sich diese Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinden und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.

Die Förderbedingungen sind flexibel: So kann beispielsweise ein Verein oder eine Initiative innerhalb eines Jahres auch für zwei verschiedene Maßnahmen Förderung beantragen. Oder es können auch mehrere Initiativen für ein gemeinsames Projekt, beispielsweise eine gemeinsame Veranstaltung, Fördermittel beantragen und diese zusammenlegen.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen: www.inklusionsscheck.nrw.de