Haftungsfragen im Verein
Auch ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände unterliegen bei Schäden einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko, wenn ihnen Fehler in Ausübung ihres Amtes unterlaufen.
Die Haftungstatbestände sind vielfältig und umfassen etwa Sachbeschädigung, Personenschäden, Untätigkeit trotz Pflicht zum Handeln oder Vertragsverletzung. Zum Teil ist es nicht einmal erforderlich, dass der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Es bestehen Verpflichtungen gegenüber den Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern, insbesondere bei umsatzsteuerpflichtigen Vereinen und solchen mit sozialversicherungspflichtig Angestellten. Auch für die Durchführung von Veranstaltungen gelten verschiedene Haftungsgrundlagen.
Das Seminar gibt Ihnen als Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer*in oder potentiellen Amtsnachfolgern einen Überblick über Ihre Pflichten als Entscheidungsträger*in, über Haftungsgrundlagen und -risiken sowie über Strategien, wie man persönliche Inanspruchnahme verhindern kann.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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