#DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister

Wann: 13. März 2024
Zeit: 17:00 bis 18:15
Wo: Online
Veranstaltet von: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Das neue Zuwendungsempfängerregister gilt ab dem 01.01.2024. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Die Eintragung in das Register soll automatisch durch das Finanzamt erfolgen. Kann das funktionieren? Und was sind überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers?

Zu diesen Fragen gibt Rechtsanwalt Alexander Vielwerth unmittelbar nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

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