Corona-Hilfsfonds für die Zivilgesellschaft

Grafik zum Thema Ehrenamt mit Begriffen

Corona-Hilfsfonds für die Zivilgesellschaft

Erhaltung der Gemeinnützigkeit

Aktuelle Meldung | Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise nachweislich in Not geraten sind, können sich um Mittel aus dem Corona-Hilfsfond bewerben.
Gemeinsam mit Förderpartner*innen hat die gemeinnützige PHINEO AG einen privatwirtschaftlich organisierten Corona-Hilfsfond für die Zivilgesellschaft aufgelegt, der kleinere und mittelgroße Organisationen vor dem wirtschaftlichen Aus bewahren soll.
 

Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem Hilfsfonds viele Organisationen und Vereine wirkungsvoll unterstützen können. Wir brauchen gerade jetzt eine starke Zivilgesellschaft.

Stella Torosyan-Pohl, Projektleiterin Corona-Hilfsfonds

Ob Sportvereine, Kultureinrichtungen, Obdachlosenhilfe, Nachbarschafts-, Bildungs- oder Jugendprojekte

Bewerben können sich mehrheitlich privat finanzierte gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die nachweislich durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und die eine grundsätzlich wirkungsorientierte Arbeit und transparente Berichterstattung belegen können. Bevorzugt gefördert werden kleine und mittelgroße Organisationen mit einem Jahresbudget bis zu 2,5 Mio. Euro. Wichtig ist PHINEO vor allem, dass gemeinnütziges Engagement für besonders stark von Corona betroffene Zielgruppen erhalten bleibt.

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