Zum 1. Januar 2024 startet das Zuwendungsempfängerregister

Zum 1. Januar 2024 startet das Zuwendungsempfängerregister

Das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland (BZSt) ist verantwortlich für die Führung des Zuwendungsempfängerregisters. In diesem zentralen Register sind alle Organisationen verzeichnet, die autorisiert sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.

Neben inländischen Organisationen schließt dies auch ausländische Organisationen aus EU- und EWR-Staaten ein, sofern sie vom Bundeszentralamt für Steuern nach einer entsprechenden Antragstellung in das Register aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass diese Körperschaften den deutschen Anforderungen für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen entsprechen.

Das neue Zuwendungsempfängerregister wird Körperschaften aufführen, die nach der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Dieses Register ist ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des Nachweisverfahrens für Spenden im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Es dient als Basis für digitale Lösungen, die es ermöglichen, Spendenbescheinigungen für Organisationen, Spenderinnen und Spender sowie Steuerverwaltungen effizient digital zu verarbeiten. Das Register trägt außerdem zur Vereinfachung der Steuererklärung bei, da in Zukunft keine physischen Spendenquittungen mehr für den Steuerabzug benötigt werden. Bisher fehlt eine einheitliche, rechtssichere Übersicht für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen über alle steuerbefreiten Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern. 

Das Zuwendungsempfängerregister erleichtert ehrenamtlich Engagierten die Mittelbeschaffung und das Werben um Unterstützung. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Fördermittelgebende wird das Register eine einfache und direkte Informationsquelle über den Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen bieten. Es soll die Rechtssicherheit und Transparenz erhöhen. Zudemsoll es private sowie institutionelle Förderinnen und Förderer dabei unterstützen, jene Organisationen gezielt auszuwählen, bei denen sie sich engagieren möchten.

Weitere Informationen, auch zum Vorgehen bei der Umsetzung bzw. Realisierung des Zuwendungsempfängerregisters, finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern