Vereinfachung der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2024

Vereinfachung der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Bestimmungen für die Nachbarschaftshilfe bei der Pflege in Kraft. Ein Qualifizierungskurs ist dann nicht mehr obligatorisch. Es genügt, sich mit dem Informationsmaterial der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz oder der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ vertraut zu machen.

Diese Broschüre, die das wesentliche Wissen für ehrenamtliches Engagement bündelt, ist auf der Website der Nachbarschaftshilfe sowie im Broschüren-Service des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) verfügbar.

Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt, dass angesichts des Anstiegs pflegebedürftiger Menschen und des Renteneintritts vieler Fachkräfte die ambulante Pflege eine große Herausforderung darstellt. Für viele ältere und pflegebedürftige Menschen ist der Verbleib in der eigenen Wohnung essenziell. Niedrigschwellige Hilfen wie die Nachbarschaftshilfe haben sich als wertvolle Unterstützung erwiesen. Die Helfenden leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege und Versorgung. Die Vereinfachung der Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe erleichtert den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe, die Nutzung des Entlastungsbetrags und relevante Rahmenbedingungen. Sie informiert über Krankheitsbilder, die mit Pflegebedürftigkeit einhergehen können, und gibt Tipps für den Umgang mit diesen Herausforderungen sowie für Erste-Hilfe-Maßnahmen. Interessierte, die nach der Lektüre der Broschüre weitere Informationen wünschen oder sich mit anderen Helfenden vernetzen möchten, können das kostenlose Kursangebot „Fit für die Nachbarschaftshilfe“ der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz nutzen.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des Landes