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LDI NRW unterstützt Vereine bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
Aktuelle Meldung | Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat die Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung« veröffentlicht. Auf 53 Seiten erhalten Vereine kompakte Informationen darüber, welche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für das Vereinswesen relevant sind.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat jetzt die Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung« (PDF) veröffentlicht.
Auf 53 Seiten erhalten Vereine kompakte Informationen darüber, welche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Vereinswesen relevant sind. Die neue Broschüre enthält im Anhang Muster zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos im Internet und ein Grundgerüst für die Umsetzung der Informationspflichten auf Webseiten.
Die Staatskanzlei stellt seit April 2018 ein Angebot zum Thema DSGVO mit hilfreichen Tipps und Dokumenten auf dem Engagementportal des Landes bereit. Unter anderem finden sich dort Verlinkungen zu den Informationsangeboten des Landessportbundes NRW, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen sowie weitere Angebote aus anderen Bundesländern.
Die Datenschutz-Grundverordnung wurde am 25. Mai 2018 wirksam. Mit ihr hat die Europäische Union die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Betroffen davon ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft im Verein als solche oder deren Dauer sowie Platzierungen in Wettkämpfen.
Die Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung« kann über die Internetseite der LDI NRW oder hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
Auf 53 Seiten erhalten Vereine kompakte Informationen darüber, welche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Vereinswesen relevant sind. Die neue Broschüre enthält im Anhang Muster zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos im Internet und ein Grundgerüst für die Umsetzung der Informationspflichten auf Webseiten.
Staatssekretärin Andrea MilzIch freue mich, dass die Landesdatenschutzbeauftragte mit dieser neuen Broschüre eine Informationslücke schließt. Damit erhalten jetzt insbesondere die ehrenamtlich geführten kleinen Vereine eine klare, für sie relevante Hilfestellung für die Praxis, wie es sie bisher noch nicht gab.
Die Staatskanzlei stellt seit April 2018 ein Angebot zum Thema DSGVO mit hilfreichen Tipps und Dokumenten auf dem Engagementportal des Landes bereit. Unter anderem finden sich dort Verlinkungen zu den Informationsangeboten des Landessportbundes NRW, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen sowie weitere Angebote aus anderen Bundesländern.
Die Datenschutz-Grundverordnung wurde am 25. Mai 2018 wirksam. Mit ihr hat die Europäische Union die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Betroffen davon ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft im Verein als solche oder deren Dauer sowie Platzierungen in Wettkämpfen.
Die Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung« kann über die Internetseite der LDI NRW oder hier heruntergeladen werden.
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