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Landesprogramm »Neustart miteinander«
Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Aktuelle Meldung | Das Landesprogramm zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen »Neustart miteinander« ist gestartet. Als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine und um diese bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Coronaschutzvorschriften finanziell zu unterstützen wurden Mittel zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereitgestellt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat – nach Auftrag durch den Landtag Nordrhein-Westfalen - ein Landesprogramm »Neustart miteinander« aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.
Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen.
Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Auch ein Verein, der Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist, kann die Zuwendung beantragen. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken.
Anträge sind bis zum 30. November 2021 ausschließlich im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
Alle Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie den Online-Antrag, das Formular für die ebenfalls notwendige Zustimmung der jeweiligen Gemeinde und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander
Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen.
Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Auch ein Verein, der Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist, kann die Zuwendung beantragen. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken.
Anträge sind bis zum 30. November 2021 ausschließlich im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
Alle Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie den Online-Antrag, das Formular für die ebenfalls notwendige Zustimmung der jeweiligen Gemeinde und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander
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