Grünes Licht für digitale Mitgliederversammlungen

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Grünes Licht für digitale Mitgliederversammlungen

Aktuelle Meldung | Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht gebilligt.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Länderkammer zurück, den diese in ihrer 1022. Sitzung am 10. Juni 2022 beschlossen und danach in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte.

Das Gesetz tritt nach seiner Ausfertigung durch den Bundestagspräsidenten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen sind dann auch ohne Satzungsänderung durchführbar. Die digitale Teilnahme ist dabei mit vollem Stimmrecht z. B. per Videokonferenz, Chat, Telefonkonferenz oder E-Mail möglich.

Weitere Informationen zu den Neuregelungen finden Sie unter dem Reiter »Mitgliederversammlungen« in der Rubrik »Informationen zum Vereinsrecht«.