Förderungen zur Antisemitismusbekämpfung und -prävention

Förderungen zur Antisemitismusbekämpfung und -prävention

Zur Initiierung und Unterstützung von Projekten und Präventionsmaßnahmen stehen dem Antisemitismusbeauftragten Mittel aus dem Gesamtbudget zur Verfügung. Anträge für Projekte, die im Jahr 2024 durchgeführt werden sollen, können ab dem 5. Februar 2024 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Maßnahmen, die eines der folgenden Handlungsfelder der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) berücksichtigen und ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten:

  • Handlungsfeld 2: Bildung als Antisemitismusprävention
  • Handlungsfeld 3: Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken
  • Handlungsfeld 5: Jüdische Gegenwart und Geschichte

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Städte, Kreise und Gemeinden, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die auf Landesebene den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" besitzen, und juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Für das Kalenderjahr 2024 wird es zwei Antragsrunden geben: Im ersten Halbjahr stehen bis zu 200.000 Euro für Projekte zur Verfügung, im zweiten Halbjahr die restlichen Mittel. Das Projekt muss grundsätzlich bis zum Ende des Kalenderjahres umgesetzt sein.

Weitere Informationen über die Förderung finden Sie hier.