Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer zu

Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer zu

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 einem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der es selbständigen Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie Betreuungsvereinen ermöglicht, in den Jahren 2024 und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation geltend zu machen. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Sonderzahlung beträgt 7,50 Euro pro Betreuungsfall und Monat und ist grundsätzlich von der betreuten Person zu tragen. Ist diese dazu finanziell nicht in der Lage, übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Diese Erhöhung soll dazu dienen, die stark gestiegenen Ausgaben in den Bereichen Personal, Mobilität, Miet- und Sachkosten abzufedern. Insbesondere Betreuungsvereine, die ihre Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlen und die jüngsten Tarifanpassungen umsetzen müssen, seien von diesen Kosten betroffen, heißt es in der offiziellen Begründung. Die befristete Sonderzahlung soll sich an diesen Tarifanpassungen orientieren.

Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 24 Euro pro geführter Betreuung geltend machen, um inflationsbedingte Mehrkosten auszugleichen.

Diese Sonderzahlung ist auf zwei Jahre befristet, um das Ergebnis der mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 beschlossenen Evaluation des gesamten Vergütungssystems abzuwarten. Das Bundesministerium der Justiz wird hierzu bis Ende Dezember 2024 einen Bericht vorlegen.

Weniger Bürokratie für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Mit einer Änderung des § 21 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) kann die zuständige Behörde die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nun ausdrücklich auch selbst einholen. Potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden so in Vorbereitung ihres ehrenamtlichen Engagements von bürokratischen Hürden entlastet.