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Bundesfreiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe
Aktuelle Meldung | Viele gemeinnützige Institutionen und Organisationen sind bei der Bewältigung der Herausforderungen, die durch die aktuellen Flüchtlingszahlen entstehen, auf freiwillige und ehrenamtliche Unterstützung angewiesen. Der Bundesfreiwilligendienst bietet Menschen, die helfen wollen, jetzt auch die Möglichkeit, sich in der Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen einzusetzen. Durch das neue Programm stehen in den kommenden drei Jahren jeweils bis zu 10.000 zusätzliche Stellen in der Flüchtlingshilfe zur Verfügung.
Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt in Aufgabenbereichen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Hierzu können beispielsweise Sportangebote in Flüchtlingsunterkünften, die Begleitung bei Behördengängen, Dolmetscherdienste, Personenbeförderungsfahrten und vieles mehr gehören. Auch organisatorische und koordinierende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, zum Beispiel bei der Sortierung und Weitergabe von Sachspenden und/oder der Lebensmittelverteilung sind möglich.
Auch Flüchtlinge und Asylbegehrende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können in anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm absolvieren, werden pädagogisch besonders begleitet. Für Flüchtlinge kann – sofern es notwendig ist – zusätzlich ein bis zu vierwöchiger Sprachkurs vorgesehen werden. Der Sprachkurs soll zum Dienstbeginn – möglichst vor Einsatzbeginn – durchgeführt werden. Dies erleichtert ihnen einerseits die Integration und Orientierung in Deutschland und anderseits stärkt es die Kompetenzen der Teilnehmenden.
Für das Sonderprogramm können zudem Einsatzstellen neu anerkannt werden. Grundlage des neuen Programms ist Art. 5 des sog. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes.
Ausführliche Informationen zum neuen BFD-Angebot im Netz unter www.bundesfreiwilligendienst.de.
Auch Flüchtlinge und Asylbegehrende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können in anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm absolvieren, werden pädagogisch besonders begleitet. Für Flüchtlinge kann – sofern es notwendig ist – zusätzlich ein bis zu vierwöchiger Sprachkurs vorgesehen werden. Der Sprachkurs soll zum Dienstbeginn – möglichst vor Einsatzbeginn – durchgeführt werden. Dies erleichtert ihnen einerseits die Integration und Orientierung in Deutschland und anderseits stärkt es die Kompetenzen der Teilnehmenden.
Für das Sonderprogramm können zudem Einsatzstellen neu anerkannt werden. Grundlage des neuen Programms ist Art. 5 des sog. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes.
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