Die Jugendleiter*in-Card (Juleica)

Jugendliche sitzen auf Rampe und lassen die Beine baumeln

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica)

Wertschätzung für besonders Engagierte

Jedes ehrenamtliche Engagement zählt und verdient Anerkennung. Das Land NRW wertschätzt die freiwilligen Leistungen für die Gesellschaft – auch durch die Vergabe der Jugendleiter*in-Card (Juleica).

Amtlicher Qualitätsnachweis

Neben der Ehrenamtskarte erhalten auch die Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter*in-Card (Juleica) Vorteile und Vergünstigungen. Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher, amtlicher Ausweis für regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit. Sie dient Jugendleiterinnen und Jugendleitern zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis gegenüber Teilnehmenden und deren Eltern, aber auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Bundesweit gibt es über 100.000 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die eine gültige Juleica besitzen. Sie haben eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert, bei der unter anderem Aufgaben und Funktionen in der Jugendleitung, Ziele, Methoden und Aufgaben sowie Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit unterrichtet werden. Wie mit der Ehrenamtskarte sind mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Das Angebot ist regional sehr unterschiedlich, und die Palette reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.

Das Land Nordrhein-Westfalen begrüßt diese Form der Anerkennung für junge Engagierte. Die Staatskanzlei empfiehlt den Kommunen, die eine Ehrenamtskarte ausgeben, Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte bei Inhaberinnen und Inhabern der Juleica abzuschwächen und bei Vorlage der Juleica auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl zu verzichten.