Vorschlagsfrist läuft noch: Förderplakette für Arbeitgeber erhalten

Vorschlagsfrist läuft noch: Förderplakette für Arbeitgeber erhalten

Das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen verleiht jährlich im Rahmen eines Festakts die Förderplakette für Arbeitgeber. Noch bis zum 31.05.2024 können Unternehmen, die sich in besonderem Maße für das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz einsetzen, beim Ministerium des Innern unter foerderplakette[at]im.nrw.de (foerderplakette[at]im[dot]nrw[dot]de) als Preisträger vorgeschlagen werden.

Vorschlagsberechtigt sind die regionalen/örtlichen Untergliederungen der anerkannten Hilfsorganisationen, des Verbands der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Arbeitgeberverbände. Jeder Vorschlagsberechtigte kann mehrere Vorschläge einreichen. Es besteht die Möglichkeit, ein Unternehmen, das in einem Jahr nicht ausgezeichnet wurde, erneut vorzuschlagen.

Alle Vorschläge werden nach Einreichungsschluss in einer Jurysitzung zusammen ausgewertet. Die Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums des Innern, der privaten Hilfsorganisationen, der Arbeitgeberverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V. und des Technischen Hilfswerkes wählt aus diesem Kreis zehn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus.

Die Plakette wird am 01.10.2024 in einem feierlichen Rahmen vom Minister des Innern überreicht. Den Vordruck zur Einreichung von Vorschlägen und weitere Informationen zur Förderplakette für Arbeitgeber sind hier zu finden.