Finanzverwaltung optimiert die Beratung für Ehrenamtliche

Finanzverwaltung optimiert die Beratung für Ehrenamtliche

Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen verbessert ihren Service für ehrenamtlich Tätige. Künftig wird es in jedem Finanzamt des Landes feste Ansprechpersonen geben, die ehrenamtlich Engagierte, insbesondere in gemeinnützigen Vereinen, in steuerrechtlichen Fragen beraten.

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat die Einrichtung dieser zentralen Ansprechpersonen, die über die Telefonzentralen der Finanzämter erreichbar sind, noch für dieses Jahr angeordnet.

Minister Dr. Optendrenk betonte die wichtige Rolle des Ehrenamts für die Gesellschaft und das Ziel, ehrenamtlich Tätige durch den Abbau steuerlicher Hemmnisse zu unterstützen. Dazu gehöre auch die erfolgte Anhebung des Ehrenamtsfreibetrages und die Erhöhung der steuerliche Freigrenze für gemeinnützige Vereine, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei kleinen Vereinen abgeschafft: „Wir wollen hier unterstützen und diesen Beitrag möglich machen, indem wir den Ehrenamtlichen Hürden aus dem Weg räumen.“

Er erkennt an, dass ehrenamtliches Engagement oft mehr von Gemeinschaftssinn als von steuerlichem Sachverstand geprägt ist. Deshalb stünden in den Finanzämtern Steuerexperten zur Unterstützung bereit. Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, begrüßt den neuen Service: „Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren viel auf den Weg gebracht, um gemeinnütziges Engagement zu stärken. Das Angebot fester Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den lokalen Finanzämtern ist ein lebens- und praxisnaher neuer Baustein.“

Bis zum 31. Dezember 2023 sollen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den kommunalen Finanzämtern benannt werden, um Engagierten und Vereinen einen direkten Draht zu den Finanzämtern zu bieten und sie in ihrer gemeinnützigen Arbeit zu entlasten.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen.