Finanzielle Förderung für deutsch-französische Sportprojekte
Deutsch-französische Sportprojekte, die bis zum 21. April 2024 eingereicht werden, können sich nicht nur um eine finanzielle Unterstützung aus dem Bürgerfonds bewerben, sondern haben auch die Chance, im Rahmen des Deutsch-Französischen Sportsommers einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt zu werden.
Die beiden Beauftragten für die deutsch-französischen Beziehungen, Anna Lührmann und Jean-Noël Barrot, rufen zu Sportprojekten zwischen beiden Ländern auf.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die nach den Richtlinien des Bürgerfonds förderfähig sind (z.B. Vereine, Gebietskörperschaften, Stiftungen, ...).
Der Bürgerfonds kann Projekte bis zu einer Höhe von 50.000 € (Förderkategorie 1-3) fördern und es können bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten, z.B. für An- und Abreise, Aufenthalt, Organisation, Material, Fortbildung und Honorare, bezuschusst werden.
Förderanträge müssen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Wer den Förderantrag bis spätestens 21. April 2024 einreicht, hat die Chance, dass das Projekt im Rahmen des Deutsch-Französischen Sportsommers einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
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