Steuerliche Regelungen im Gemeinnützigkeitssektor

Würfel bilden die Wörter Corona und Virus. Sie liegen auf Banknoten.

Steuerliche Regelungen im Gemeinnützigkeitssektor

Aktuelle Meldung | Steuerliche Regelungen im Kontext der Corona-Pandemie betreffen auch Vereine und gemeinnützige Organisationen. Das Bundesfinanzministerium bietet eine aktuelle Übersicht zu steuerlichen Erleichterungen, die durch das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden beschlossen wurden.
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten.

Die FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern.

Interessant für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sind die unter »X. Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise« aufgeführten Fragen und Antworten.

Das Dokument auf der Website des Bundesfinanzministeriums wird regelmäßig aktualisiert und an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst.

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