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Sonderprogramm »Heimat«: Laufzeit verlängert
Corona: Finanzielle Unterstützung für Vereine
Aktuelle Meldung | Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Sonderprogramm »Heimat« die von der Corona-Pandemie betroffenen Vereine. Da die Herausforderungen weiterhin bestehen, wurde die Laufzeit des Sonderprogramms bis Mitte 2021 verlängert.
Das Sonderprogramm Heimat zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit von Vereinen durch die Corona-Krise wurde jetzt verlängert und den Kreis der potentiell Antragsberechtigten erweitert. Eine Online-Antragstellungen ist ab sofort möglich.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Weitere Informationen
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Betrachtungszeitraum 01.11.2020 bis 30.06.2021
- Antragstellung möglich bis 31.07.2021
- Kein Ausschluss mehr bei Antragsberechtigung zu anderen Soforthilfe-/Sonderprogrammen mit Ausnahme des Sport-Programmes. Anrechnung von bereits erhaltenen Corona-Hilfen.
- Öffnung der Antragsberechtigung auch für eingetragene Vereine ohne formale Anerkennung der Gemeinnützigkeit, wenn diese in ihrer Satzung die Förderung des Brauchtums einschließlich des Karnevals und/oder der Heimatpflege und Heimatkunde für die Allgemeinheit als Vereins-zweck verankert haben.
- Antragsberechtigung auch für selbstständige Teile eines bestehenden Vereins oder einer bestehenden Körperschaft, die als eigenständige Einheit wirtschaftlich und organisatorisch geführt werden.
- Antragsberechtigung für »Dachorganisationen«: Selbstständige Vereine, die bisher keinen eigenen Antrag stellen konnten, weil ihre Mitglieder ausschließlich aus Vereinen oder Körperschaften bestehen.
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