Sonderprogramm »Heimat«: Laufzeit verlängert

Würfel bilden die Wörter Corona und Virus. Sie liegen auf Banknoten.

Sonderprogramm »Heimat«: Laufzeit verlängert

Corona: Finanzielle Unterstützung für Vereine

Aktuelle Meldung | Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Sonderprogramm »Heimat« die von der Corona-Pandemie betroffenen Vereine. Da die Herausforderungen weiterhin bestehen, wurde die Laufzeit des Sonderprogramms bis Mitte 2021 verlängert.
Das Sonderprogramm Heimat zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit von Vereinen durch die Corona-Krise wurde jetzt verlängert und den Kreis der potentiell Antragsberechtigten erweitert. Eine Online-Antragstellungen ist ab sofort möglich.

Die wesentlichen Änderungen sind:
  • Betrachtungszeitraum 01.11.2020 bis 30.06.2021
  • Antragstellung möglich bis 31.07.2021
  • Kein Ausschluss mehr bei Antragsberechtigung zu anderen Soforthilfe-/Sonderprogrammen mit Ausnahme des Sport-Programmes. Anrechnung von bereits erhaltenen Corona-Hilfen.
  • Öffnung der Antragsberechtigung auch für eingetragene  Vereine  ohne  formale  Anerkennung  der Gemeinnützigkeit,  wenn diese  in  ihrer  Satzung  die  Förderung  des  Brauchtums  einschließlich  des  Karnevals und/oder  der  Heimatpflege  und  Heimatkunde  für  die  Allgemeinheit  als  Vereins-zweck verankert haben.
  • Antragsberechtigung auch für selbstständige Teile eines bestehenden Vereins oder einer bestehenden Körperschaft, die als eigenständige Einheit wirtschaftlich und organisatorisch geführt werden.
  • Antragsberechtigung für »Dachorganisationen«: Selbstständige Vereine, die bisher keinen eigenen Antrag stellen konnten, weil ihre Mitglieder ausschließlich aus Vereinen oder Körperschaften bestehen.
Antragsvoraussetzung bleibt eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder ein finanzieller Engpass, der aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten ist oder droht. Vereine oder Organisationen können einen einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Anträge können bis zum 31. Juli 2021 online an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

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