Corona und Engagement

Zusammenhalten trotz 1,5 m Abstand.

Corona und Engagement

Regelungen für Vereine und Engagement

Rechtliche Fragen und Antworten rund ums Ehrenamt in Zeiten der Pandemie | Letzte Aktualisierung: 10.03.2023

Auf der Internetseite www.land.nrw sind sämtliche Regelungen und Maßnahmen der Landesregierung zusammengestellt und werden laufend aktualisiert. Die Landesregierung NRW hat fortlaufend aktualisierte Fragen & Antworten (FAQ) zum Coronavirus mit Informationen zu Veranstaltungen, Versammlungen und Kontakten zusammengestellt: www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Über folgenden Link gelangen Sie zu den wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen oder zur Schutzimpfung: www.mags.nrw/coronavirus-faq

Hinweise für Vereine

Fragen, die die Entscheidungsprozesse in Vereinen betreffen, hat der Landesportbund NRW online beantwortet und zusammengestellt: www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/haeufig-gestellte-fragen-faq-unserer-sportvereine

Gesetzliche Regelungen für Vereine
Das »Gesetz zur Abmil­de­rung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insol­venz- und Straf­ver­fah­rens­recht« (PDF, 54 KB), welches auch Vereinen ohne entsprechende Satzungsbestimmungen die Rechtsgrundlage gegeben hatte, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten, ist zum 31.08.2022 ausgelaufen. Es gelten ab dem 01.09.2022 die alten Regelungen, beispielsweise zur Amtszeit von Vorständen, zu schriftlichen Beschlüssen oder zur Durchführung von Mitgliedsversammlungen. Eine Gesetzesänderung zur dauerhaften Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen auch ohne satzungsmäßige Grundlage wird derzeit im Bundesrat diskutiert.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt erläutert die geltenden Regelungen und zeigt mögliche Handlungsschritte auf, wenn Vereine beispielsweise weiterhin ihre Mitgliedsversammlungen digital durchführen möchten.

Wichtig zu wissen: Die Seite »Informationen zum Vereinsrecht« gibt grundlegende Hinweise und Informationen zum Vereinsrecht. Ein Blick lohnt sich! 

Gut zu wissen: Wenn sich hauptamtliche Mitarbeiter, Ehrenamtliche oder Dritte infizieren: Kann eine Haftung des Vereins in Betracht kommen? Informationen zu Haftungsfragen bei Corona-Fällen und Möglichkeiten zur Absicherung von Verein und Vorstand beantwortet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in einem FAQ: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/haftungsfragen-bei-corona-faellen/

Veranstaltungsorganisation
Während der andauernden Corona-Pandemie durften zahlreiche der ehrenamtlich aus Vereinen, Verbänden und Organisationen getragenen Veranstaltungen nicht stattfinden, mussten verschoben oder sogar abgesagt werden. Das Vereinsleben ist lange Zeit weitestgehend zum Erliegen gekommen. Und dennoch: Insbesondere in den letzten Monaten hat sich gezeigt, wie wertvoll das Ehrenamt für und in unserer Gesellschaft ist.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt die Kommunen und Vereine dabei und überprüft gesetzliche Vorgaben auf ihre »Ehrenamtstauglichkeit«, um die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu erleichtern. Ein weiterer unterstützender Baustein bietet der Vereinsleitfaden mit Fragen und Antworten rund um die Organisation von Veranstaltungen. Er wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2022 aktualisiert veröffentlicht und hilft dabei, sich in den geltenden Regelungen zurechtzufinden. Den Vereinsleitfaden finden Sie unter: https://www.mhkbd.nrw/service/broschueren

Steuerfragen
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Die FAQ auf der Website des Bundesfinanzministeriums geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen. Interessant für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sind die unter »X. Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise« aufgeführten Fragen und Antworten. Das Dokument wird regelmäßig aktualisiert.

Versicherung & Datenschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Ehrenamtlichen eine Landesversicherung (Haftpflicht, Unfallversicherung) abgeschlossen. Diese deckt verschiedene Schäden im ehrenamtlichen Engagement - außerhalb von Vereinen und Organisationen, die eigene Versicherungen haben. Eine Reihe von Schäden sind aber auch ausgeschlossen: beispielsweise KFZ-Schäden. Infektionen, die nicht in Verbindung mit einem Unfall stehen, fallen in die Zuständigkeit der Krankenversicherungen. Details zum Landesversicherungsschutz gibt es unter Absicherung von Ehrenamtlichen in »Corona-Helfergruppen« (PDF).

Weitere Informationen zum Thema »Versicherungen« finden Sie im Portal auf der Seite zum Versicherungsschutz.

Viel Engagement wird auch über soziale Medien initiiert und koordiniert. Dabei werden Daten gesammelt, um beispielsweise Einkaufshilfen zu organisieren. Bei all diesen Aktivitäten gilt natürlich weiterhin der Datenschutz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Details gibt es unter »Datenschutz (DS-GVO)«.