Projektaufruf: Weiterbildungen und Qualifizierungen für ehrenamtlich Engagierte

Kalenderausschnitt zeigt die Worte Seminar, Schulung und Kurs

Projektaufruf: Weiterbildungen und Qualifizierungen für ehrenamtlich Engagierte

Anträge können ab sofort gestellt werden

Aktuelle Meldung | Bereits zum zweiten Mal unterstützt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ein breites und möglichst kostenfreies Angebot an Qualifizierung und Weiterbildung für ehrenamtlich Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen. Institutionen, die auf dem Gebiet der Weiterbildung über Expertise verfügen, können ab sofort einen Zuwendungsantrag für konkrete Qualifizierungsvorhaben an die Staatskanzlei richten. Die Frist für Anträge endet am 20. Juni 2022.
Ein Ziel der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Ausbau vorhandener Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote. Mithilfe öffentlicher Fördermittel soll den Engagierten in NRW möglichst ab Spätsommer/Herbst 2022 ein vorzugsweise digitales oder hybrides Veranstaltungsangebot niedrigschwellig zur Verfügung stehen. Dazu bedarf es der Expertise und Unterstützung nordrhein-westfälischer Bildungsträger sowie von Institutionen, die sich im Sektor des bürgerschaftlichen Engagements und dem damit einhergehenden Bildungsbedarf auskennen. Sie sind aufgerufen, sich mit einem Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung konkreter Vorhaben und Ideen an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden.

Die Bildungsangebote sollen Herausforderungen adressieren, die über die fachlich spezifischen Engagementbereiche hinweg existieren. Dies können z.B. folgende Themen sein:
  • Umgang mit fortschreitender Digitalisierung
  • Öffentlichkeitsarbeit im bürgerschaftlichen Engagement
  • Mitgliederwerbung und -bindung
  • Nachwuchsförderung und zukunftsfähige Konzepte für die Vorstandsarbeit
  • vielfältige Rechtsfragen bei der ehrenamtlichen Arbeit (u.a. Haftungsfragen, Vereinsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Zuwendungsrecht, mediale Nutzungsrechte, Datenschutz)
  • Fördermittelakquise
Der mögliche Förderzeitraum reicht vom 01.09.2022 bis zum 30.09.2023. Die Antragsunterlagen sind spätestens bis zum 20. Juni 2022 einzureichen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Projektaufruf und die zugehörigen Unterlagen