Engagementnachweis NRW

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Engagementnachweis NRW

Bleibender Eindruck

Bürgerschaftliches Engagement hinterlässt Spuren – nicht nur gesellschaftliche, auch biografische. Damit Aktive ihren freiwilligen Einsatz auch für ihren beruflichen Werdegang nutzen können, wurde der Engagementnachweis NRW »Füreinander.Miteinander – Engagiert im Ehrenamt« entwickelt. Dieser dokumentiert fachliche und soziale Kompetenzen und bescheinigt die im Engagement erworbenen Fähigkeiten.

Nordrhein-Westfalen hat 2002 als erstes Bundesland einen Engagementnachweis eingeführt – gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und weiteren Trägern des Ehrenamtes, Wirtschaftsverbänden und Arbeitgeberorganisationen. Der Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen ist eine Form der Wertschätzung und Anerkennung. Er öffnet seinen Inhaberinnen und Inhabern vielerorts neue Türen. Wohlfahrts-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände aus ganz Nordrhein-Westfalen unterstützen die Initiative. Anders als bei der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen wird kein besonderer zeitlicher Umfang der Tätigkeit vorausgesetzt. Ehrenamtliche erhalten den Engagementnachweis von der Organisation, für die sie tätig sind.

Welchen Nutzen hat der Engagementnachweis?

  • Bewerbungsunterlage für junge Menschen
  • Bewerbungsunterlage für Erwerbstätige, die sich beruflich verändern möchten
  • Bewerbungsunterlage für Wiedereinsteiger in den Beruf
  • Entscheidungshilfe für Personalchefs durch die Bestätigung der sozialen Kompetenzen
  • Anerkennung und Wertschätzung des Vereins für geleistete Ehrenamtsarbeit - auch für ausscheidende Ehrenamtliche

Wer kann den Engagementnachweis bekommen?

Jede und jeder, die/der sich ehrenamtlich in einer Organisation, Verein, Verband oder Kommune engagiert, die die Berechtigung haben, einen Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen auszustellen.

Wer stellt ihn aus?

Eine Reihe von Trägerorganisationen des Ehrenamtes, von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den Freiwilligenagenturen, dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V., den Kirchen bis zu kleineren örtlichen Organisationen, können den Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen bereits ausstellen (Liste).

Da insbesondere im Bereich kommunaler Einrichtungen Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Einwohnerinnen und Einwohner sowie Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise ehrenamtlich aktiv sind, haben auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, diesen Engagementnachweis auszustellen.

Eine Ausstellungsberechtigung kann beim Referat Bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Voraussetzungen der Organisation:

  • Die Organisation sollte bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen.
  • Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Organisation muss vorliegen.

Was steht drin?

  • Name, Geburtsdatum und Wohnort der/des Ehrenamtler/in
  • Informationen über die Trägerorganisation
  • Das Einsatzfeld, sowie die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Der Umfang der wöchentlichen Stunden
  • Schlüsselqualifikationen (Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Abstraktionsvermögen sowie Leistungsfähigkeit)
  • Dokumentationen von Qualifizierungen und Weiterbildungen
  • Besondere Fähigkeiten, die bei der Ausübung des Ehrenamtes erworben wurden
  • Danksagung für das Engagement

Vorgehen zur Ausstellungsberechtigung:

Der Antrag zur Ausstellungsberechtigung kann formlos per karina.conconi [at] stk.nrw.de (subject: Engagementnachweis) (E-Mail) mit folgenden Angaben gestellt werden:

  • Bitte um Erteilung der Ausstellungsberechtigung für den Engagementnachweis NRW
  • Name und Adresse der Organisation
  • Hinweis, seit wann die Organisation besteht und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegt
  • Angabe der Website der Organisation (wenn möglich)

Wird die Ausstellungberechtigung erteilt, erhält die antragstellende Organisation per E-Mail einen Link mit einem Passwort zum Aufruf des Formulars.

Weitere Informationen für interessierte Organisationen und Kommunen:

Referat Bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Karina Conconi
Tel.: 0211 837-1355
E-Mail: karina.conconi [at] stk.nrw.de (karina[dot]conconi[at]stk[dot]nrw[dot]de)

Hinweise des Landessportbundes für Engagierte in Sport