„Zeigt eure Haltung – Verein(t) für Demokratie!"

„Zeigt eure Haltung – Verein(t) für Demokratie!"

Ihr engagiert euch ehrenamtlich als Verein in Nordrhein-Westfalen?  Dann macht mit bei unserer Videoaktion und gewinnt mit etwas Glück 500 Euro für eure Vereinskasse. Was ihr dafür tun müsst? Ganz einfach: Zeigt uns eure Haltung zur Demokratie! 

Ganz gleich, ob im sozialen, kulturellen, sportlichen oder kirchlichen Bereich, im Tierschutz oder Katastrophenschutz und Feuerwehr – mit eurem Engagement leistet ihr als Verein einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie. Wir finden, euer Einsatz und eure Werte gehören auf die Bühne!  

Mit dieser Videoaktion möchten wir genau das erreichen. Wir rufen euch auf, uns und ganz Nordrhein-Westfalen eure Haltung zur Demokratie zu zeigen. 

Was ihr dafür tun müsst? Zeigt uns in einem kurzen Videoclip, was für eine Bedeutung euer Engagement für unsere Demokratie hat, welche demokratischen Werte ihr in eurem Verein lebt oder warum ihr euch für die Demokratie einsetzt. 

Unter allen veröffentlichten Videoclips verlosen wir 5 x 500 Euro! 

So funktioniert’s in aller Kürze: 

  1. Ihr nehmt einen kurzen Videoclip (max. 50 Sekunden) auf, schickt ihn uns und landet automatisch im Auswahltopf. 
  2. Wir treffen eine Auswahl zwischen allen eingereichten Videoclips und veröffentlichen ausgewählte Clips nach und nach auf Instagram und Facebook
  3. Unter allen von uns veröffentlichten Videoclips verlosen wir 5 x 500 Euro für eure Vereinskasse. Also lasst euch die Chance nicht entgehen! 

So funktioniert’s Schritt für Schritt:

Wichtig ist, dass ihr einen Einblick in euer Engagement gebt und die Haltung eures Vereins zur Demokratie in den Fokus rückt. Wie genau ihr das macht, bleibt euch überlassen. Wir freuen uns über kreative, originelle, klare und auch lustige Videoclips! 

Gerne könnt ihr euch in eurem Videoclip an den folgenden Fragen orientieren:  

  • Wie heißt euer Verein und was macht er?   
  • Welche Bedeutung hat das Thema Demokratie für euer Engagement?  

  • Welche Werte verbindet euer Verein mit Demokratie?  
  • Warum setzt ihr euch für die Demokratie ein? 

  • Was könnt ihr anderen Vereinen empfehlen, die sich ebenfalls mit dem Thema auseinandersetzen wollen? 

Thematisch sind grundsätzlich folgende Schwerpunkte denkbar:  

  • Einsatz für Grundrechte und demokratische Werte 
  • Gesellschaftliche Teilhabe und Vielfalt 
  • Einsatz für die Europäische Union und den europäischen Gedanken 
  • Bekämpfung von Extremismus und Diskriminierung 
  • Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen 

Habt ihr am Ende noch etwas Zeit übrig? Dann beendet euer Video-Statement doch mit dem Aufruf: „Zeigt eure Haltung – Verein(t) für Demokratie!” 

Alle eingetragenen Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind eingeladen, an der Videoaktion teilzunehmen. Dabei ist euch freigestellt, wie viele Engagierte bei der Erstellung eures Videoclips mitwirken. 

Aber Achtung: Ihr benötigt für alle Personen, die in eurem Videoclip zu sehen sind, eine Einverständniserklärung. Außerdem dürfen nur Personen mitwirken, die mindestens 16 Jahre alt sind. 

Am 30.06.2025 um 23:59 Uhr endet die Einreichfrist. Bis dahin ist das Einreichen eines Videoclips jederzeit möglich. 

Erste Videoclips werden frühestens ab März 2025 auf den Social-Media-Kanälen der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement ausgespielt. Ihr findet die Kanäle auf Instagram und Facebook.  

Sollte euer Videoclip veröffentlicht worden sein, benachrichtigen wir euch per E-Mail. Gebt ihr beim Einreichen eure Accountnamen auf Instagram oder Facebook an, werden wir euch dort markieren. 

Am 30.06.2025 endet die Frist, um einen Videoclip einzureichen. Bis dahin könnt ihr euren Videoclip jederzeit einsenden.  

Aus den jeweils vorliegenden Clips wählen wir ab März 2025 die Videoclips nach und nach aus. Die Auswahl erfolgt im Wege der Bestenauslese nach künstlerischen Kriterien (z.B. Originalität) und Aussagekraft der eingesendeten Videoclips.  

Bei der Auswahl werden nur Videoclips berücksichtigt, die den Teilnahmebedingungen (siehe II. Teilnahme) entsprechen. 

Alle ausgewählten Videos werden dann nach und nach über unsere Social-Media-Kanäle auf Instagram und Facebook veröffentlicht. 

Insgesamt verlosen wir fünf Geldpreise zu je 500 Euro. Diese Geldpreise werden unter allen Vereinen verlost, deren Videoclips für die Veröffentlichung auf unseren Social-Media-Kanälen ausgewählt wurden. Die Verlosung findet per Zufallsprinzip statt.  

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Verlosung, spätestens bis zum 31.08.2025, per E-Mail über das Ergebnis informiert.  

Für die Aufnahme der Filmsequenzen könnt ihr ganz einfach ein Smartphone verwenden, auch eine Expertise im Dreh von Videos wird keinesfalls vorausgesetzt. 

Solltet ihr dennoch Interesse an praktischen Informationen zur Videoerstellung haben, schaut mal bei der Medienbox NRW vorbei. Dort findet ihr eine hilfreiche Auswahl an Angeboten, die euch dabei unterstützen, einen ansprechenden und wirkungsvollen Videoclip zu erstellen: https://medienbox-nrw.de/ 

Grundsätzlich ist für uns wichtig, dass ihr bei der Erstellung des Videoclips die folgenden technischen Anforderungen berücksichtigt:  

  • Format: Hochformat (9x16; 1080px x 1920px) 

  • Länge des Videoclips: ca. 50 Sekunden 

  • Maximale Dateigröße: 700 MB 

  • Bevorzugtes Dateiformat: mp4 (auch möglich: avi, mov, wav, ogg, webm) 

Achtet außerdem darauf, dass 

  • nur Personen im Bild sind, die mit der Aufnahme einverstanden sind. 

  • ihr keine Urheberrechtsverletzungen begeht. Das bedeutet, dass ihr nur Musikstücke, Fotos, Filmausschnitte etc. in eurem Videoclip verwendet, für die euch die Erlaubnis der Urhebenden vorliegt oder deren Weitergabe über bestimmte Creative Commons-Lizenzen (z.B. CC BY, CC BY NC) erlaubt ist. 

Eine hilfreiche Faustregel: Bei allen Musikstücken, Fotos, Animationen etc. von Dritten ist eine Weitergabe in einem selbstgestalteten Video verboten, es sei denn, es ist explizit angegeben, dass die Weitergabe und die Nutzung in einem Video erlaubt sind. 

Sobald ihr alle Filmsequenzen im Kasten habt, berücksichtigt bitte bei der Aufbereitung des Videoclips folgende Anforderung: 

Signaturen, Logos oder Text auf den Bildern sind nicht erlaubt. Texteinblendungen sind nur zur Wiedergabe des Gesagten (z.B. Untertitelung) zulässig. 

Um erfolgreich an der Videoaktion teilzunehmen, benötigen wir von euch 

Eure Daten werden zur Abwicklung der Videoaktion und des Gewinnspiels verwendet. Vereinsdaten und Video-Inhalte werden auf verschiedenen Social-Media-Kanälen und dem Engagement-Portal veröffentlicht. Veröffentlicht werden der Name des Vereins und die Art des Engagements als auch alle in den eingereichten Videos gemachten Angaben. 

Bei Angabe eines Accountnamens bei Instagram oder Facebook werden die Accounts bei der Veröffentlichung der Videos verlinkt. 

Bitte beachtet: Unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt. 

Hier gelangt ihr zum Webformular!

FAQ Allgemeine Informationen

Ja, auf jeden Fall! Jede Stimme macht unsere Demokratie stärker - ganz gleich, aus welchem Bereich der Zivilgesellschaft sie kommt. 

Darüber hinaus bietet die Vereinsarbeit in sich viele Möglichkeiten der demokratischen Praxis: Offene Diskussionskultur und Willensbildung, transparente Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, Teilhabe und Partizipation. 

Einfach gesagt: In Vereinen lässt sich mitgestalten, mitentscheiden und mitstreiten. Und genau deshalb sind alle Vereine so wichtig für unsere Gesellschaft und herzlich eingeladen, an der Videoaktion teilzunehmen. 

Ja, auf jeden Fall! Es sollen alle interessierten Vereine die Möglichkeit haben, an der Videoaktion teilzunehmen. Deshalb wird die Verwendung eines professionellen Equipments nicht vorausgesetzt.

Ja, auf jeden Fall! Es sollen alle interessierten Vereine die Möglichkeit haben, an der Videoaktion teilzunehmen. Deshalb wird Erfahrung in der Videoproduktion nicht vorausgesetzt.  

Solltet ihr Interesse an praktischen Informationen zur Videoerstellung haben, schaut doch mal bei der Medienbox NRW vorbei. Dort findet ihr eine hilfreiche Auswahl an Angeboten, die euch dabei unterstützen, einen ansprechenden und wirkungsvollen Videoclip zu erstellen: https://medienbox-nrw.de/  

Hier findet ihr eine kleine Auswahl:  

Ton- und Filmaufnahmen mit dem Handy: https://medienbox-nrw.de/lernangebote/ton-und-filmaufnahmen-mit-dem-handy/ 

Videoschnitt lernen:https://medienbox-nrw.de/lernangebote/filme-schneiden-und-bearbeiten-videoschnitt-lernen/ 

Nein. An der Videoaktion können nur eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen teilnehmen.

Nein. Für die Teilnahme an der Videoaktion sind nur eingetragene Vereine zugelassen. 

Nein. Pro Verein kann nur ein Videoclip eingereicht werden. Sollten mehrere Videoclips eingereicht worden sein, wird das erste Video, das eingeschickt wurde, berücksichtigt.

Nein. Um an der Videoaktion und dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen alle Pflichtfelder des Webformulars ausgefüllt werden. Außerdem benötigen wir neben der Videodatei selbst die Einverständniserklärungen aller bei der Videoaktion Mitwirkenden.   

Ja. Von allen im Videoclip sichtbaren Personen muss eine Einverständniserklärung vorliegen. Ein entsprechendes Formular findet ihr hier.

Alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen bei der Videoaktion mitwirken. 

Nein. Für Minderjährige im Alter von 16 oder 17 Jahren muss bei der Videoaktion grundsätzlich keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingereicht werden. 

Sollte ein Verein mehr als ein Video eingereicht haben, berücksichtigen wir grundsätzlich das Video, das als erstes eingereicht wurde.  

Gleichwohl können Fehler immer mal passieren. Sollte das bei euch der Fall sein, schreibt uns eine E-Mail: www.engagiert-in-nrw.de/landesservicestelle/servicehotline-und-e-mail-beratung

Nein. Der Einsendeschluss für die Videoclips ist der 30. Juni 2025.

Grundsätzlich gilt: Gemeinnützige Vereine dürfen sich öffentlich äußern und Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen. Dabei müssen aber bestimmte Regeln beachtet werden.  

Zu einer ersten Orientierung haben die Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt eine Übersicht erstellt: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/politische-betaetigung-von-vereinen/#toggle-id-1 

Ebenso empfiehlt sich zu diesem Thema ein Blick auf den Anwendungserlass der Abgabenordnung zu § 52 der Abgabenordnung.  

Ja. Die Einwilligungserklärungen können innerhalb von zwei Wochen nachgereicht werden. Schickt sie und dazu gerne mit einer E-Mail an LandesservicestelleBE[at]stk.nrw.de (LandesservicestelleBE(at)stk.nrw.de).  

Am besten fügt ihr alle Einwilligungserklärungen in einem Dokument zusammen und ladet sie in einem Dokument hoch. Alternativ könnt ihr uns eure Einwilligungserklärungen per E-Mail an LandesservicestelleBE[at]stk.nrw.de (LandesservicestelleBE(at)stk.nrw.de) schicken. 

Alle Vereine können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Damit werden alle eingereichten Beiträge zurückgezogen. Schickt uns dazu gerne eine E-Mail an LandesservicestelleBE[at]stk.nrw.de (LandesservicestelleBE(at)stk.nrw.de) 

Kontakt 

Bei Fragen oder für weitere Informationen erreicht ihr uns über die folgende E-Mail-Adresse: LandesservicestelleBE[at]stk.nrw.de (LandesservicestelleBE[at]stk[dot]nrw[dot]de)