
Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement
Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement
Wichtiger Bestandteil der vom Kabinett am 02.02.2021 beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Einrichtung einer »Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement«, mit welcher das Land eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle zu Fragen rund um das Thema Ehrenamt schaffen wird.
Zum breiten Angebot dieser Einrichtung werden u.a. sprachlich aufgearbeitete und an individuelle Bedarfe angepasste Informationen zu bestehenden Förderprogrammen gehören. Engagierte können sich dort künftig über Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes sowie von Stiftungen informieren. Darüber hinaus werden sie kompetent beraten, welche Förderprogramme für sie in Frage kommen, wie Gelder beantragt werden können und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.
Auch sollen sich Engagierte zukünftig an die Servicestelle wenden können, wenn sie sich zum Thema Steuer-, Vereins-, Haftungs- und Versicherungsrecht oder etwa über datenschutzrechtliche Fragen informieren wollen.
Damit eine kompetente und hochwertige Beratung durch die Servicestelle sichergestellt werden kann, müssen zunächst fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden. Die Staatskanzlei arbeitet an einer Besetzung der Stellen (ca. Sommer 2021) und wird sicherstellen, dass die Servicestelle dann ihre Arbeit aufnehmen kann. Dabei ist vorgesehen, dass die Stellen gleichmäßig auf das Land verteilt werden, damit eine Möglichkeit zur ortsnahen Beratung gegeben ist.