Landesregierung: 100 Mio. Euro für Heimat-Förderung bis 2022

Luftbild Förderturm im Ruhrgebiet

Landesregierung: 100 Mio. Euro für Heimat-Förderung bis 2022

Aktuelle Meldung | Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat die Eckpunkte ihrer Heimat-Förderung bekannt gegeben. Demnach stellt das Ministerium bis zum Jahr 2022 über 100 Millionen Euro für verschiedene Maßnahmen zur Gestaltung von Heimat vor Ort zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Förderprogramms stehen Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereinen aus NRW. In Nordrhein-Westfalen sind 160.000 Mitglieder in etwa 900 Heimatvereinen organisiert.
»Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet«: so lautet das Motto für die Heimat-Förderung der Landesregierung. Dabei versteht die NRW-Landesregierung Heimatförderung als Querschnittsaufgabe. Im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung stehen dafür bis 2022 etwa 113 Millionen Euro zur Verfügung.

»Wir fördern Heimat im Respekt vor ihrer Vielfalt: Heimat zu haben, heißt unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt, egal wo sie oder er hingeht. Heimat findet in Nordrhein-Westfalen ihren Ausdruck in einem solidarischen Miteinander in gegenseitigem Respekt voreinander. Heimat ist das, was in unserer Gesellschaft Menschen miteinander verbindet, was einen starken Zusammenhalt in einer aktiven Bürgergesellschaft ausmacht«, sagt Ministerin Ina Scharrenbach. Die Förderung besteht aus fünf verschiedenen Bausteinen. Die Veröffentlichung der konkreten Förderbestimmungen ist für den Sommer 2018 vorgesehen; ab dann werden erstmals Anträge auf Förderung gestellt werden können. Die Ausgestaltung soll bürokratiearm erfolgen.

Heimat-Scheck
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro mit einem wechselnden inhaltlichen Schwerpunkt bereitgestellt werden. Damit sollen gute Ideen und kleine Projekte gefördert werden, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen.

Heimat-Preis
Für innovative Heimatprojekte wird ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten und sollen zur weiteren Mitgestaltung durch Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gesellschaft motivieren. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden sollen ein Preisgeld von 5.000 Euro vergeben können, Kreise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zu einer Teilnahme entscheiden. Ferner will die Landesregierung die Patenschaften NRWs sowohl mit den Siebenbürger Sachsen als auch mit Oberschlesien stärken und dazu einen eigenen Landespreis stiften.

Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat sollen in »Werkstätten« entwickelt und verwirklicht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit bis zu 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen sein, die Dritte beteiligen dürfen.

Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt – auf ein Projektbudget von bis zu 80.000 Euro, über das vor Ort verfügt werden kann. Die Verwaltung des »Heimat-Fonds« soll vor Ort über die kreisfreien Städte oder die Kreise erfolgen.

Heimat-Zeugnis
Bezugspunkt lokaler Identifikation sind nicht selten die lokale und regionale Geschichte oder besondere und prägende Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur. Das Wissen um lokale Besonderheiten gehört zur Bildung aller Generationen und ermöglicht Erfahrungen an besonderen öffentlichen Orten, die dadurch auch zu »Lern-Orten« werden. Somit wird zugleich ein Beitrag zur Bewahrung und Pflege der Gebäude und Orte geleistet. Beispiele für die sinnvolle Verwendung der finanziellen Unterstützung mit einem Mindestvolumen von 100.000 Euro können die Einrichtung eines virtuellen Museums an einem historischen Ort, die Neuausrichtung und Umgestaltung eines Heimat-Museums, aber auch die handwerklich angeleitete Restaurierung eines historischen Gebäudes durch eine Jugendinitiative sein. Kommunen als auch private und gemeinnützige Organisationen sind als Projektträger vorgesehen.

Mehr Informationen zum Förderprogramm im Netz unter www.mhkgb.nrw