
Landesförderprogramm »NeustartMiteinander«
Eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können für die Durchführung von maximal zwei öffentlichen Veranstaltungen eine Förderung von jeweils bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Die Veranstaltungen sollen dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken. Der Engagementbereich spielt dabei keine Rolle. Die Veranstaltung muss bis zum 15. November 2022 stattfinden und ein zugehöriger Antrag bis zum 30. September 2022 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
Das Landesförderprogramm »NeustartMiteinander« wurde zusammen mit zwei anderen Landesförderprogrammen ins Leben gerufen. Die Programme »ZukunftBrauchtum« und »SicherungVereine« unterstützen ebenfalls Vereine und Organisationen, um wirtschaftliche Härten zu vermeiden bzw. finanzielle Engpässe zu überwinden, die aufgrund des Wegfalls von Einnahmen (etwa aus Veranstaltungen) in der Pandemie entstanden sind.
In der Rubrik »Ausgewählte Landesförderprogramme« haben wir auf diesem Portal weitere Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen für Sie zusammengestellt.