Kulturstärkungsfonds NRW für freie gemeinnützige Kultureinrichtungen

Gewobene bunte Bänder

Kulturstärkungsfonds NRW für freie gemeinnützige Kultureinrichtungen

Lebendigkeit und Vielseitigkeit erhalten

Aktuelle Meldung | Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen legt im Rahmen des Kulturstärkungsfonds NRW eine Programmlinie für gemeinnützige Kultureinrichtungen auf. Insbesondere sollen pandemiebedingte Einnahmeverluste von gemeinnützigen Kulturzentren oder Aufführungsorten kompensiert werden, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:

Mit dem Kulturstärkungsfonds legt das MKW NRW Förderlinien für Kultureinrichtungen auf.  Nach dem groß angelegten Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler – Frist am 16. Oktober ausgelaufen – ist auch die zweite zentrale Corona-Unterstützungsmaßnahme der Landesregierung für die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen aus dem 185 Millionen Euro umfassenden Stärkungspaket »Kunst und Kultur« gestartet.

Ziel des Kulturstärkungsfonds ist es, Kunst und Kultur im Land wieder erlebbar zu machen und Kultureinrichtungen bei der Durchführung ihrer Kulturprogramme unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie zu unterstützen – auch wenn sich der Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht rechnen sollte. Insgesamt stehen dafür über drei verschiedene Förderbausteine Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro zur Verfügung, die gezielt das Bundesprogramm »Neustart Kultur« ergänzen:
60 Millionen Euro gehen an die vom Land oder den Kommunen getragenen Einrichtungen, die im Wesentlichen öffentlich und institutionell gefördert werden, etwa Stadttheater oder kommunale Museen. 15 Millionen Euro stehen für öffentlich geförderte freie beziehungsweise private Kultureinrichtungen, unter anderem die soziokulturellen Zentren und ähnliche frei-gemeinnützige Einrichtungen sowie Festivals, bereit. Weitere fünf Millionen Euro kommen dem gemeinnützigen Bereich zugute, also ehrenamtlich getragenen Vereinen wie Amateurtheatern, Freilichtbühnen und Kunstvereinen.

Anträge können noch bis zum 15. November 2020 eingereicht werden. Informationen zu den Förderanträgen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Einrichtungsträger bei den zuständigen Bezirksregierungen. Kontaktinformationen der jeweiligen Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
 
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