Zwei Hände halten eine Menschenkette aus Papier

Konkreter Friedensdienst

Seit über 30 Jahren fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen dieses Förderprogramms Projekteinsätze junger Menschen im Ausland. Im Mittelpunkt stehen dabei einerseits die gleichberechtigte Kooperation mit Organisationen in Ländern des Globalen Südens und andererseits die Stärkung des sozialen Bewusstseins junger Menschen. Durch die beruflichen und persönlichen Erfahrungen gewinnen die Teilnehmenden einen neuen Blick auf das weltweite Entwicklungsgefälle und werden zu wichtigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Eine Welt-Gedankens hierzulande.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Internationales, entwicklungspolitische Aktivitäten
Wer kann eine Förderung beantragen? Natürliche Personen sowie Gruppen bis zehn Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich, bis spätestens zwei Monate vor Reiseantritt.
Wie hoch ist die Fördersumme? Die Fördersumme beträgt bis zu 950 Euro pro Person. Bei Gruppenreisen ab vier Personen sinkt die Förderung pro Person.
Benötige ich Eigenmittel? Ja, alle weiteren Kosten für den Auslandsaufenthalt, die durch die Förderpauschale nicht gedeckt werden, müssen durch Eigenmittel gedeckt werden.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Zuwendung erfolgt in Form einer Reisekostenpauschale.
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Engagierte Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren mit Wohnsitz NRW.

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Antragstellende wählen sich die Zielregion (DAC-Liste plus Israel) und eine Partnerorganisation selbst aus, wobei ein gefestigter Kontakt zur Partnerorganisation nachgewiesen werden muss.
  • Die Aufenthaltsdauer in den entsprechenden Ländern muss mindestens 25 Tage betragen und soll zwölf Wochen nicht überschreiten. Die Teilnehmenden sollen in dieser Zeit überwiegend in einem konkreten Projekt mitarbeiten.
  • Die Teilnehmenden bereiten sich aus eigener Initiative auf »ihr« Projekt vor und planen den Auslandsaufenthalt in eigener Regie.
  • Art, Umfang und Ziel der praktischen Mitarbeit müssen durch die Antragstellenden geschildert und nach der Reise in geeigneter Form belegt werden.
  • Studien- und Berufspraktika werden in der Regel nicht gefördert, eine Ausnahme stellt die Weiterbildung »Junger Handwerkerinnen und Handwerker in der Entwicklungszusammenarbeit« dar.
  • Die Antragstellenden erhalten die Zuschüsse grundsätzlich zur Teilfinanzierung des Gesamtreiseprojekts. Sofern die Antragstellenden von anderen deutschen oder europäischen öffentlichen Stellen zusätzliche Zuschüsse erhalten, können die Zuschüsse aus dem Programm »Konkreter Friedensdienst« entsprechend gekürzt werden.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Außenstelle Düsseldorf von Engagement Global verantwortlich.
Ansprechperson ist an dieser Stelle Herr Andreas Hennig
0211 / 175 257 11
Andreas.Hennig[at]engagement-global.de (Andreas[dot]Hennig[at]engagement-global[dot]de)
Kontakt: https://www.engagement-global.de/kontakt-konkreter-friedensdienst.html

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Engagement Global:
https://www.engagement-global.de/konkreter-friedensdienst-nrw-projektgruppe.html
 

Die Antragsformulare und Hinweise werden aktuell überarbeitet und stehen in Kürze wieder zur Verfügung.