Inklusionsscheck NRW

Inklusionsscheck NRW

Inklusionsscheck NRW

Förderprogramm wird fortgesetzt

Aktuelle Meldung | Mit dem Inklusionsscheck unterstützt die Landesregierung auch im Jahr 2021 das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Vereine, Organisationen oder Initiativen können ab sofort eine Pauschalförderung von 2.000 Euro für ihre Aktionen in Nordrhein-Westfalen beantragen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Auch im Jahr 2021 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem »Inklusionsscheck NRW« Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Insgesamt werden dafür 600.000 Euro bereitgestellt. Vereine, Organisationen oder Initiativen können ab sofort eine Pauschalförderung von 2.000 Euro für ihre Aktionen in Nordrhein-Westfalen beantragen. Insgesamt können auf diese Weise landesweit bis zu 300 Maßnahmen gefördert werden. Finanziert werden zum Beispiel der Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, die Anschaffung mobiler Rampen sowie weitere Maßnahmen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
 
»Mit dem Inklusionsscheck unterstützen wir Inklusion vor Ort – unkompliziert und unbürokratisch. Ziel ist es, insbesondere die kleinen Vereine und Initiativen und ihre inklusiven Prozesse zu fördern. Denn diese tragen wesentlich dazu bei, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe zu verbessern. Ich freue mich sehr, wenn auch in diesem Jahr der Inklusionsscheck wieder gut angenommen wird. Er ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Inklusion«, erklärt Minister Laumann.
 
Der Inklusionsscheck NRW kann unkompliziert und barrierefrei online bis zum 30. September 2021 beantragt werden. Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, im Jahr des Antrags umgesetzt und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.
 
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