Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen

Ansammlung von bunten Holzmännnchen

Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen

Das Landesprogramm zur »Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen« zielt darauf ab, Vereine ausgehend von ihren unterschiedlichen Bedarfen zu unterstützen. Aus diesem Grund gibt es drei verschiedene Arten von Fördermöglichkeiten für die MSO.
 

  • Die Anschubförderung gibt relativ neu gegründeten Vereinen eine Starthilfe und unterstützt sie dabei, ihren Verein weiterzuentwickeln.
  • Die Einzelprojektförderung ermöglicht MSO die Durchführung von Projekten, um die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.
  • Die Partnerprojektförderung zielt darauf ab, dass erfahrene MSO unerfahrene Initiativen und Vereine von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützen, qualifizieren und vernetzen.

 

 

Welcher Bereich wird gefördert? Integration und Vielfalt
Wer kann eine Förderung beantragen? Gemeinnützige Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) aus Nordrhein-Westfalen
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge für die Förderphase 2023/24 konnten bis zum 2. November 2022 eingereicht werden.

Wie hoch ist die Fördersumme? Anschubförderung: 6.000 Euro pro Jahr, Einzel- und Projektförderung: bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 Euro)
Benötige ich Eigenmittel? Bei der Einzel- und Partnerprojektförderung muss ein Eigenanteil von mind. 20% erbracht werden. Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann mit max. 15% als Eigenanteil eingebracht werden.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Je nach Art der Maßnahme erfolgt die Förderung im Rahmen einer Vollfinanzierung (Anschubfinanzierung) oder als Anteilsfinanzierung (Einzel- oder Partnerprojektförderung).
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Vertreterinnen und Vertreter sowie Mitglieder von MSO, Menschen mit Einwanderungsgeschichte

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Am Förderprogramm partizipierende Migrant*innenselbstorganisationen müssen in Nordrhein-Westfalen ansässig sein (Eintrag in das Vereinsregister) oder regionale Untergliederungen eines eingetragenen Vereins sein. Die Vereine müssen zudem als gemeinnützig anerkannt sein.
  • MSO im Sinne der Förderrichtlinie des Programms sind Vereine, bei denen mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv verantwortlichen Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind. Zur Bestimmung des Merkmals Einwanderungsgeschichte ist die Definition nach § 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes maßgeblich.
  • Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die innerhalb von Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
  • Jede MSO kann pro Förderbereich (Anschubförderung, Einzelprojektförderung, Partnerprojektförderung) nur eine Förderung erhalten. Erhält ein Verein eine Anschubförderung, schließt sich damit eine Förderung in den beiden anderen Bereich während desselben Durchführungszeitraumes gänzlich aus.
  • Bei Vorliegen eines besonderen Landesinteresses kann eine Förderung für Einzelprojekte bis max. 50.000 Euro und für Partnerprojekte bis max. 100.000 Euro erfolgen.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm. Die »Servicestelle Migrantenselbstorganisationen« der Bezirksregierung berät und unterstützt bei allen Fragen zum Förderverfahren.

Servicestelle Migrantenselbstorganisationen
Tel.: 02931 82-5000
E-Mail: servicestelle.mso[at]bra.nrw.de (servicestelle[dot]mso[at]bra[dot]nrw[dot]de)
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg