Förderung von Bürgerbusvorhaben in NRW

Foto Bürgerbus in Hattingen

Förderung von Bürgerbusvorhaben in NRW

Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer in NRW engagieren sich in Bürgerbusvereinen, um zeitliche und räumliche Lücken im nachfrageschwachen ÖPNV zu füllen. In ländlichen Regionen, aber auch in städtischen Randlagen trägt der Bürgerbus zur Vernetzung und Versorgung der Mobilität bei und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt dieses Engagement durch Fördermittel, die zum einen für die Anschaffung eines Bürgerbusfahrzeuges und zum anderen für eine jährliche Organisationspauschale bestimmt sind.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Verkehr, Mobilität
Wer kann eine Förderung beantragen? Verkehrsunternehmen oder Gemeinden
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich.
Wie hoch ist die Fördersumme? 35.000-84.000 Euro für die Beschaffung eines Bürgerbusfahrzeugs, 6.500-7.500 Euro jährliche Organisationspauschale
Benötige ich Eigenmittel? Insofern die Anschaffungskosten für das Bürgerbusfahrzeug die Fördersumme übersteigen, muss die Differenz mit Eigenmitteln oder Drittmitteln gedeckt werden.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Förderung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Bürgerbusvereine in Nordrhein-Westfalen sowie Bürgerinnen und Bürger, die von dem zusätzlichen Mobilitätsangebot profitieren.

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Höhe der Fördersumme für die Beschaffung des Bürgerbusfahrzeugs bemisst sich nach den Ausstattungskriterien des Bürgerbusfahrzeuges (z.B. Vorrichtung für die Aufnahme von Rollstühlen oder alternative Antriebe usw.) und der Anwendung des jeweiligen Gemeinschaftstarifs und des landesweiten Tarifs nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW.
  • Weitere Informationen zur Vereinsgründung und zum Betrieb von Bürgerbussen finden Sie hier: https://www.pro-buergerbus-nrw.de/service/broschueren-downloads/broschueren.html

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Bei Rückfragen zur Vereinsgründung und zum Betrieb von Bürgerbussen können Sie sich an den Geschäftsführer des Dachverbandes Pro Bürgerbus NRW e.V. wenden:

Rolf Peuster, Geschäftsführer Pro Bürgerbus NRW e.V.
Telefon: 02261/61910
E-Mail: RHAPeuster[at]t-online.de (RHAPeuster[at]t-online[dot]de)

Bewilligungsbehörde ist die jeweils zuständige Bezirksregierung:

Bezirksregierung Arnsberg:
https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/verkehr/finanzielle-foerderung/buergerbusse-im-regierungsbezirk-arnsberg

Bezirksregierung Detmold:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-2/dezernat-25/foerderung-oepnv-schiene

Bezirksregierung Düsseldorf:
https://www.brd.nrw.de/themen/verkehr/busse-bahnen/buergerbusse-im-regierungsbezirk-duesseldorf

Bezirksregierung Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/25/verkehr/oepnv/index.html

Bezirksregierung Münster:
https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/25_buergerbusfoerderung/index.html

Wo finde ich weitere Informationen?

Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie)