Förderung der Übungsarbeit

Zwei Jugendliche und eine Erwachsene sitzen mit Fussball auf einem Kunstrasenplatz.

Förderung der Übungsarbeit

Die Landesregierung stellt dem Landessportbund NRW in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Zielsetzung der Maßnahme ist die finanzielle Unterstützung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern in Sportvereinen, die vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung tätig sind.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Sport und Bewegung
Wer kann eine Förderung beantragen? Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Jährlich bis zum 31.05. über das Online-Förderportal des Landessportbundes NRW
Wie hoch ist die Fördersumme? Insg. 7,56 Mio. Euro für ganz NRW. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Vereins und hängt von Mindestanforderungen ab, die in einem gesonderten Erlass des Landessportbund NRW geregelt sind.
Benötige ich Eigenmittel? Nein, Eigenmitteln werden nicht benötigt.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Zuwendung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Sport treibenden Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Der Landessportbund NRW verwaltet die Mittel im Auftrag des Landes.
  • Sie müssen über anerkannte Übungsleiterinnen und Übungsleiter verfügen, die noch nicht vom Verein vergütet werden.
  • Sie müssen mit Ausnahme der Ferienzeiten ganzjährig Übungsgruppen von normalerweise 15 Teilnehmenden anbieten.
  • Die Zuwendung wird am 15. Oktober des Antragsjahres ohne Anforderung in einem Betrag ausgezahlt.
  • Sie müssen bis zum 1.1. des Antragsjahres einen Nachweis über Ihren Mitgliederbestand auf dem Bestandserhebungsbogen des Landessportbundes NRW erbringen.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Ansprechperson für das Förderprogramm ist der Landessportbund NRW.

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
E-Mail: uebungsarbeit[at]lsb.nrw (uebungsarbeit[at]lsb[dot]nrw)
Telefon: 0203 7381-985