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Förderprogramm: Aktionen für eine Offene Gesellschaft
Aktuelle Meldung | Die Robert Bosch Stiftung hat das Förderprogramm »Aktionen für eine Offene Gesellschaft« ins Leben gerufen. Damit will sie insbesondere kleine gemeinnützige Projekte und Initiativen unterstützen, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Toleranz und Vielfalt einsetzen und sich gegen politischen Radikalismus und Hass positionieren. Bewerbungen sind durchgehend möglich.
Das neue Förderprogramm versteht sich als Teil der »Initiative Offene Gesellschaft«, in der sich ein Netzwerk von Privatpersonen, Aktionsgruppen, Bündnissen und Institutionen zusammengeschlossen haben. Die Initiative hat sich das Ziel gesetzt, Sichtbarkeit und Reichweite für die unter ihrem Dach versammelten Projekte, Veranstaltungen und Aktionen zu schaffen, die allesamt das Ziel haben, demokratische Werte aktiv zu verteidigen. Die Robert Bosch Stiftung unterstützt diesen Einsatz für Demokratie, Toleranz und Zusammenhalt und hat deshalb das Programm »Aktionen für eine Offene Gesellschaft« ins Leben gerufen.
Im Rahmen des Förderprogramms können sich Schulen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Vereine und kleine Initiativen ebenso bewerben wie kommunale Stellen. Fördervoraussetzung ist, dass der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt ist.
Gefördert werden Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Wir-Gefühl stärken, für Toleranz, Vielfalt und Demokratie eintreten und sich gegen politischen Radikalismus und Hass positionieren. Dies können Einzelveranstaltungen sein, ebenso aber auch Veranstaltungsreihen oder mehrwöchige Aktionen. Denkbar sind kreative Ansätze (Theater, Songs, Texte) ebenso wie Debattenbeiträge oder Feste für Demokratie. Nicht gefördert werden Projekte der Flüchtlingshilfe und Vorhaben, die das Thema »Flucht und Asyl« adressieren.
Die Fördersumme beträgt maximal 3.000 Euro. Bewerbungen sind durchgehend möglich, es gibt keinen Bewerbungsschluss. Allerdings können sich keine Projekte bewerben, die nach dem 15. Oktober 2017 starten.
Ausführliche Informationen zur Bewerbung sowie zum Hintergrund der Initiative stehen hier bereit.
Im Rahmen des Förderprogramms können sich Schulen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Vereine und kleine Initiativen ebenso bewerben wie kommunale Stellen. Fördervoraussetzung ist, dass der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt ist.
Gefördert werden Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Wir-Gefühl stärken, für Toleranz, Vielfalt und Demokratie eintreten und sich gegen politischen Radikalismus und Hass positionieren. Dies können Einzelveranstaltungen sein, ebenso aber auch Veranstaltungsreihen oder mehrwöchige Aktionen. Denkbar sind kreative Ansätze (Theater, Songs, Texte) ebenso wie Debattenbeiträge oder Feste für Demokratie. Nicht gefördert werden Projekte der Flüchtlingshilfe und Vorhaben, die das Thema »Flucht und Asyl« adressieren.
Die Fördersumme beträgt maximal 3.000 Euro. Bewerbungen sind durchgehend möglich, es gibt keinen Bewerbungsschluss. Allerdings können sich keine Projekte bewerben, die nach dem 15. Oktober 2017 starten.
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