Fördermaßnahme »500 LandInitiativen«: Bewerbungen bis 31. März 2017 möglich

Zwei Hände halten eine Menschenkette aus Papier

Fördermaßnahme »500 LandInitiativen«: Bewerbungen bis 31. März 2017 möglich

Aktuelle Meldung | Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stärkt im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) mit einer neuen Fördermaßnahme das bürgerschaftliche Engagement für ländliche Flüchtlingsintegration. Antragsberechtigt sind Vereine oder andere zivilgesellschaftliche Akteure, die in der Integrationsarbeit aktiv sind. Bewerbungen sind online bis zum 31. März 2017 möglich.
Ehrenamtliche Initiativen investieren in erheblichem Umfang Zeit und persönliches Engagement in die Integrationsarbeit für Geflüchtete. Oft fehlen allerdings die Sachmittel, um wichtige Maßnahmen optimal umsetzen zu können. Auch mangelt es häufig an Geld, um externe Unterstützung zu gewinnen, die die Ehrenamtlichen entlastet und gleichzeitig die Qualität ihrer Arbeit erhöht.

Die Fördermaßnahme verringert diese Finanzierungslücke durch Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro. Die Fördergelder können beispielsweise für Anschaffungen oder die Beauftragung von Leistungen zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit eingesetzt werden.

Antragsberechtigt sind Vereine sowie Vereine in Gründung (z.B. Sport-, Musik- und Heimatvereine), lokale Verbände (z.B. Wohlfahrtsverbände, Landfrauen- oder Landjugendverbände), weitere lokale Organisationen und Initiativen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die auf freiwilligem Engagement beruhen (z.B. Flüchtlingsräte, Migrantenselbstorganisationen, Freiwilligenagenturen, Flüchtlingsorganisationen, Kirchen). Auch können Einzelpersonen (natürliche Personen) für eine Initiative einen Antrag stellen. Anträge können im Zeitraum vom 25. Januar bis 31. März 2017 gestellt werden.

Ausführliche Informationen zum Hintergrund der Fördermaßnahme, eine Zusammenstellung Häufig gestellter Fragen (FAQ) sowie weitere Hinweise zum Verfahren stehen hier zum Abruf bereit.