Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, die Engagement-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen www.engagiert-in-nrw.de barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, die Website im Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei bereitzustellen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 bis 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), basierend auf § 10e des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW). Diese beruhen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Der Webauftritt www.engagiert-in-nrw.de ist teilweise mit der BITV NRW vereinbar, da einige Inhalte nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Inhalte, die noch nicht barrierefrei umgesetzt sind, finden Sie folgend im nächsten Abschnitt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte auf der Plattform sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Eingebettete Beiträge aus sozialen Medien oder anderen Quellen können doppelte oder unklare Linktexte enthalten.
- Ältere Social-Media-Inhalte verfügen teilweise nicht über Alternativtexte.
- Videos, insbesondere ältere, können ohne zuschaltbare Untertitel veröffentlicht worden sein.
- Tabellen oder Artikel aus früheren Jahren sind ggf. nicht korrekt strukturiert.
- Einige herunterladbare Dokumente sind nicht barrierefrei formatiert.
Erstellung und Überprüfung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08. Mai 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung gemäß BITV, durchgeführt durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung von www.engagiert-in-nrw.de auffallen oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Website: www.engagiert-in-nrw.de/kontakt.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars personenbezogene Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG (z. B. politische Meinungen) an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
Die Überwachungsstelle beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen durch öffentliche Stellen des Landes.
Weitere Informationen:
- www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
- E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Schlichtungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit von www.engagiert-in-nrw.de keine zufriedenstellende Antwort, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW einschalten.
Diese ist der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zugeordnet. Ziel ist eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung.
- Telefon: 0211 / 855-3451
- www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Das Verfahren ist kostenlos und es besteht keine Pflicht zur Hinzuziehung eines Rechtsbeistands.