Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Illustration eines geschlossenen Gesetzbuchs mit einem Paragraphenzeichen (§) auf dem Einband. Das Buch symbolisiert rechtliche Regelungen, Gesetze oder rechtliche Informationen.

Texte in Leichter Sprache sind Pflicht für Internet-Seiten von Behörden.

Pflicht heißt: Man muss etwas tun.

Eine Behörde ist eine Stelle vom Staat.

Die Internet-Seite www.engagiert-in-nrw.de ist von einer Behörde.

 

Die Behörde heißt: Staats-Kanzlei.

Die Pflicht für Texte in Leichter Sprache steht in einem Gesetz.

 

Das Gesetz heißt:

· Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

Die Abkürzung ist: BITV 2.0

Illustration eines Dokuments mit dem Emblem der Vereinten Nationen im oberen Bereich und einer handschriftlichen Unterschrift im unteren Teil. Das Bild symbolisiert eine offizielle UN-Konvention oder ein international gültiges Abkommen.

Es gibt noch mehr Gesetze.

Die Gesetze heißen:

· UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Die Abkürzung ist: UN-BRK.

· Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Abkürzung ist: BGG.

Im Gesetz steht noch mehr:

Die Internet-Seite soll barriere·frei sein.

Barriere·frei heißt:
Ohne Hindernisse für Menschen mit einer Behinderung.

Illustration eines Computerbildschirms mit unscharf dargestelltem Text, bei dem eine Zeile hervorgehoben ist. Links und rechts stehen Lautsprecher, die Schallwellen anzeigen. Das Bild symbolisiert Screenreader- oder Vorlesefunktion für digitale Texte.

Einiges auf der Internet-Seiten ist barriere·frei.

Aber: Es soll noch mehr barriere·frei sein.

 

Die Behörde hat das noch nicht ganz geschafft.

Die Behörde erfüllt noch nicht alle Regeln.

Die Behörde arbeitet aber weiter daran.

Du möchtest mehr zur technischen Barriere-Freiheit

auf der Internet-Seite lesen?

Dann findest du die vollständige Erklärung zur

Barriere-Freiheit hier:

https://www.engagiert-in-nrw.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit.

Achtung: Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

ist nicht in Leichter Sprache.

Eine Barriere melden

Eine Barriere melden

 

Du hast Fragen zu der Internet-Seite.

Du möchtest etwas mitteilen.

Du hast eine Barriere entdeckt.

Zum Beispiel:

Du kannst die Internet-Seite schlecht bedienen.

Weil die Tastatur-Bedienung nicht funktioniert.

Weil die Schrift zu klein ist.

Du kannst wichtige Infos nicht finden.

Oder du hast etwas nicht verstanden.

Weil es keine Leichte Sprache gibt.

Du kannst uns das schreiben.

Dann kann die Behörde die Internet-Seite besser machen.

Du kannst auf den Link www.engagiert-in-nrw.de/kontakt klicken.

Du kommst zum Kontakt-Formular.

Du kannst im Kontakt-Formular eintragen:

· Deinen Namen.

· Deine E-Mail-Adresse.

· Welche Probleme du gefunden hast.

Vermittlungs-Stelle

Illustration von drei Personen, die an einem Tisch sitzen und miteinander sprechen. Die Person in der Mitte erklärt etwas mit Handgesten, während die beiden anderen zuhören. Die Szene stellt ein Gespräch, eine Diskussion oder Konfliktvermittlung dar.

Vermittlungs-Stelle

Du hast eine Frage über das Kontakt-Formular gestellt.
Aber du bist mit der Antwort nicht zufrieden.

Du bist verärgert über die Antwort.

Dann kannst du an die Vermittlungs-Stelle schreiben.

Oder anrufen.

Die Vermittlungs-Stelle hilft.

Damit alle zufrieden sind.

Das kostet kein Geld.

 

Du findest Infos dazu auf der Internet-Seite

von der Vermittlungs-Stelle: 

www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Telefon: 0211 855-3451

Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Infos zu den Bildern

Infos zu den Bildern

Die Bilder sind von Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers.

Und von dem Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.

Oder von der Staats-Kanzlei.