Erasmus+
Erasmus+ ist das Bildungsprogramm der Europäischen Union und spricht eine breite Zielgruppe aus den Bereichen Schul-, Erwachsenen-, Berufs- und Hochschulbildung, der Jugendarbeit und dem Sportsektor an. Mit dem Programm verfolgt die Europäische Union das Ziel, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den genannten Bildungsbereichen und darüber hinaus zu unterstützen und so den europäischen Bildungsraum weiter zu stärken.
Auch in der neuen Förderperiode von 2021 -2027 mit einem Gesamtbudget von ca. 28. Mrd. Euro bietet das breite Programm von Erasmus+ vielfältige Projektmöglichkeiten für Vereine, Verbände und zivilgesellschaftliche Akteure. Es richtet sich sowohl an die Lernenden als auch an das Personal der jeweiligen Organisationen.
Förderberechtigt sind in der Regel Städte und Gemeinden, Bildungseinrichtungen und Institute sowie Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und gemeinnützige GmbHs.
Der Schwerpunkt von Erasmus+ liegt auf der Förderung von Austauschformaten (Lernmobilität), für die jeweiligen Zielgruppen sowie Projektpartnerschaften zwischen Einrichtungen unterschiedlicher Länder. Zusätzlich können Projekte auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in Deutschland ohne direkte europäische Partnerorganisationen gefördert werden (siehe Jugendpartizipationsprojekte unten). Inhaltlich sollen sich Projektvorhaben und Ideen an den zentralen Schwerpunktthemen Inklusion und Vielfalt, Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie politische Bildung und Teilhabe orientieren. Insbesondere das gezielte Einbeziehen von Menschen mit geringeren Bildungschancen in Projekte wird dabei im Leitfaden des Erasmus+ Förderprogramms herausgestellt.
Unterstützung und Hilfestellung für Interessierte: die Nationalen Agenturen und ihr Beratungsauftrag
Die Nationalen Agenturen bilden das Rückgrat in der Begleitung und Abwicklung von Erasmus+-Vorhaben in Deutschland. Sie informieren nicht nur umfassend über das Programm, sondern unterstützen Sie, die Antragstellenden und Teilnehmenden, aktiv bei der Umsetzung Ihrer Projektvorhaben durch
- regelmäßige Informationsveranstaltungen und Antragswerkstätten,
- persönliche Beratung (u.a. Projektskizzenbesprechung noch vor offizieller Antragsstellung),
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen,
- Erklärvideos und
- Begleitung im gesamten Antrags- und Durchführungsprozess (teilweise durch eine für Sie zuständige Ansprechperson während der Projektlaufzeit).
Unsere Empfehlung: Die Nationalen Agenturen im jeweiligen Bildungsbereich (siehe unten) haben ein enges Beratungskonzept und stehen Ihnen zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Projektidee mit den Expertinnen und Experten der Nationalen Erasmus+-Agenturen abzusprechen.
Jeder Bildungsbereich im Erasmus+-Programm wird in Deutschland über eine zuständige Nationale Bildungsagentur (NA) verwaltet:
- Hochschulbildung – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit – Deutscher Akademischer Austauschdienst (NA DAAD)
- Berufs- und Erwachsenenbildung – Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BiBB)
- Schulbildung – Nationale Agentur beim Pädagogischen Austauschdienst (NA PAD)
- Jugendbildung – Nationale Agentur Jugend für Europa (NA JFE)
Der Sport zählt mit seinem enormen Bildungspotenzial ebenfalls zum Erasmus+-Programm. Projekte im Sportbereich werden über die Exekutivagentur für Bildung, Kultur, Audiovisuelles, Sport, Bürgertum und Freiwilligentätigkeit (EACEA) verwaltet. Ab 2023 wird Jugend für Europa Nationale Agentur für Erasmus+ Sport und damit Ansprechpartner für Förderprogramme, die sich insbesondere an kleinere, ehrenamtlich besetzte Organisationen richten. Darunter fällt insbesondere der Bereich Lernmobilität von Einzelpersonen im Sport. Die EACEA bleibt weiterhin zuständig für Förderformate, die sich an erfahrene und größere Organisationen mit entsprechender personeller Ausstattung richten. Dazu gehören insbesondere Kooperationspartnerschaften.
Gut zu wissen: Sie möchten sich inspirieren lassen und sich einen Eindruck davon verschaffen, welche Projekte bereits gefördert wurden? Die jeweiligen Websites der Nationalen Agenturen bieten Erfahrungsberichte und interessante Praxisbeispiele. Zusätzlich können Sie in der zentralen Projektdatenbank des Programms Ideen für Ihr eigenes Projekt einholen.
Interessante Fördermöglichkeiten für Erasmus+ Neulinge:
Die vielfältigen Förderprogramme sind im Erasmus+-Programm bestimmten sogenannten Leitaktionen (eng. »Key Actions«) zugeordnet:
- Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen in den jeweiligen Bildungsbereichen (Lernende und Personal)
- Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen (Aktivitäten zur thematischen Zusammenarbeit)
- Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit (u.a. Erarbeitung von Studien oder Unterstützung von Netzwerken)
Insbesondere Leitaktion 1 und 2 sind für kleinere Vereine, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen im Bildungssektor interessant, da sie niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeiten in Erasmus+-Fördermaßnahmen ermöglichen.
Im Folgenden werden Ihnen interessante Fördermöglichkeiten aufgezeigt, die sich insbesondere für Erasmus-Neulinge anbieten. Die Übersicht wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert:
Jugendbegegnungen (Leitaktion 1)
Jugendbegegnungen ermöglichen Treffen von Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam im Rahmen von Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw. ein nicht formales Lernprogramm zu einem Thema ihres Interesses durchführen. Die Themen sollen sich an den europäischen Jugendzielen orientieren. Im Zentrum steht der interkulturelle Austausch und das gemeinsame Lernen.
Gefördert werden Jugendaustauschprojekte mit mindestens 16, maximal 60 Jugendlichen (nicht förderfähig sind: Studienfahrten, Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter, Festivals, Urlaubsreisen, Konzert- und Theaterreisen).
Eine Förderung beantragen können gemeinnützige Organisationen; Verbände (u.a. freie Träger der Jugendarbeit); europäische Jugendorganisationen; lokale, regionale, nationale und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen; gemeinnützige GmbHs oder eine informelle Gruppe junger Menschen
Über eine einmalige Akkreditierung und anschließende jährliche Mittelbeantragungen können Sie im Rahmen des gesamten Projektzeitraums (2021-2027) jährlich Mittel beantragen. Es gibt jährlich eine Antragsfrist zur Beantragung der Akkreditierung.
Neben der Akkreditierung besteht die Möglichkeit über das Einzelantragsverfahren Fördermittel zu beantragen. Einzelanträge richten sich an diejenigen Antragsstellenden, die nur ab und zu ein einzelnes Projekt durchführen möchten.
Hinweis: Beide Verfahren, Akkreditierung und Einzelantrag, schließen sich gegenseitig aus. Das Einzelantragsverfahren richtet sich vor allem an informelle Gruppen junger Menschen.
Anträge können im Einzelantragsverfahren bis zum 20. Februar 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2024 und bis zum 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2025 über die zentrale Programmverwaltungsplattform gestellt werden.
Förderfähig sind Reisekosten, Organisationskosten, Kosten für die individuelle Unterstützung.
3 bis 24 Monate (Aufenthaltszeit je Jugendbegegnung: 5 bis 21 Tage, ohne Reisetage) – es besteht die Möglichkeit für mehrere Jugendbegegnungen einen gesammelten Projektantrag zu stellen.
Die Fördermaßnahme richtet sich an junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren.
Was ist sonst noch wichtig?
- Inspiration für Ihre eigene Jugendbegegnung bieten interessante Praxisbeispiele, die bereits gefördert wurden.
- Über die Otlas-Partnerkontaktbörse können Sie Kontakt zu Projektpartnern im Ausland aufnehmen.
- Alle Antragsstellenden müssen sich über webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc registrieren, sofern sie dies noch nicht getan haben. Alle Informationen zum Registrierungsverfahren sind abrufbar unter: erasmus-plus.ec.europa.eu/de/node/36
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Ihre Ansprechpersonen für Jugendbegegnungen finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/kontakt/?mitarbeiter_galerie[foerdermoeglichkeit]=19
E-Mail: leitaktion1[at]jfemail.de (leitaktion1[at]jfemail[dot]de)
Wo finde ich weitere Informationen?
Unter www.jugendfuereuropa.de/ ist die offizielle Seite der Nationalen Agentur für Jugendbildung erreichbar.
Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/jugendbegegnungen/
Fact Sheets und weitere Infos zur Antragsstellung finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/dokumentencenter/#foerdermoeglichkeit-19
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Programmleitfaden)
Jugendpartizipationsprojekte (Leitaktion 1)
Mit dem neuen Förderformat »Jugendpartizipationsprojekte« werden lokale, regionale, nationale und transnationale Projekte mit europäischer Dimension unterstützt, die jungen Menschen Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen und ihre Partizipation an der Zivilgesellschaft und am demokratischen Leben in Europa stärken. Weitere Schwerpunkte sind Projekte zur Stärkung des europäischen Bewusstseins sowie die Entwicklung von Medienkompetenzen. Auch Beiträge zur Umsetzung der Europäischen Jugendziele und zum EU-Jugenddialog werden gefördert.
Förderwürdige Aktivitäten sind:
- Veranstaltungsformate (Präsenz- oder Online), zur Information, Diskussion und aktiver Beteiligung junger Menschen an jugendrelevanten und europäischen Themen;
- (Sensibilisierungs-) Kampagnen zur Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben einschließlich Informations- und Kulturveranstaltungen zu relevanten gesellschaftlichen Herausforderungen;
- Leicht zugängliche, offene und sichere virtuelle und nicht-virtuelle Angebote für junge Menschen, die Lernmöglichkeiten zum Thema »Partizipation am demokratischen Leben« bieten.
Eine Förderung beantragen können gemeinnützige Organisationen; Verbände (u.a. freie Träger der Jugendarbeit); europäische Jugendorganisationen; lokale, regionale, nationale und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen; gemeinnützige GmbHs oder eine informelle Gruppe junger Menschen
Jugendpartizipationsprojekte können für 2023 als Einzelantrag über die zentrale Programmverwaltungsplattform beantragt werden.
Die Termine für das Einzelantragsverfahren sind:
- 20. Februar 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2024.
- 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2025.
Förderfähig sind Kosten für Projektmanagement, Coaching, Inklusionsförderung (für inklusive Projekte), außergewöhnliche Kosten, Kosten in Verbindung mit Aktivitäten und Events
3 bis 24 Monate (abhängig vom Konzept des Projekts).
Die Fördermaßnahme richtet sich an junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren.
Was ist sonst noch wichtig?
- Inspiration für Ihre eigene Jugendbegegnung bieten interessante Praxisbeispiele, die bereits gefördert wurden.
- Sie sind noch auf der Suche nach passenden Projektpartnern? Über die Otlas-Partnerkontaktbörse können Sie Kontakt zu Projektpartnern im Ausland aufnehmen.
- Jugendpartizipationsprojekte werden von jungen Menschen für junge Menschen selbst gestaltet, umgesetzt und durchgeführt. Jugendorganisationen können sie dabei unterstützen.
- Es gibt keine feste Regelung, wie lange die eigentlichen Mobilitätsaktivitäten dauern müssen. Eine sinnvolle Dauer muss sich aus dem Konzept der Aktivitäten bzw. aus dem Gesamtkonzept des Projektes ergeben.
- Alle Antragsstellenden müssen sich über webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc registrieren, sofern sie dies noch nicht getan haben. Alle Informationen zum Registrierungsverfahren sind abrufbar unter: erasmus-plus.ec.europa.eu/de/node/36
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Ihre Ansprechpersonen für Jugendpartizipationsprojekte finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/kontakt/?mitarbeiter_galerie[foerdermoeglichkeit]=19
E-Mail: leitaktion1[at]jfemail.de (leitaktion1[at]jfemail[dot]de)
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Programm unter: www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/jugendpartizipationsprojekte/
FAQs zu Jugendpartizipationsprojekten finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/service/faq/jugendpartizipationsprojekte/
Fact Sheets und weitere Infos zur Antragsstellung finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/ueber-das-programm/partizipation/
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Programmleitfaden)
Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit (Leitaktion 1)
Erasmus+ bietet Fachkräften in der Jugendarbeit fachliche Austauschmöglichkeiten im europäischen Kontext. Übergeordnetes Ziel der Mobilitätsprojekte ist die Förderung der Qualitätsentwicklung von Jugendarbeit in Europa. Insbesondere durch informelle Aktivitäten können sich Fachkräfte persönlich und professionell weiterentwickeln, ihre Aktivitäten mit und für junge Menschen ausbauen und zur Qualitätsentwicklung von Jugendarbeit von der lokalen bis hin zur europäischen Ebene beitragen.
Förderwürdige Aktivitäten sind:
- Studienreisen (für Einblicke in die Jugendarbeit und Jugendpolitik eines anderen Landes)
- Job Shadowing (Möglichkeit für praktische Lernerfahrungen in einer Partnerorganisation eines anderen Landes)
- Vernetzungs- und Community-Building-Aktivitäten (Vernetzung und Etablierung langfristiger Gemeinschaften)
- Trainingskurse zur Kompetenzentwicklung
- Seminare und Workshops (Austauschmöglichkeiten zu guter Praxis und Wissenstransfer)
- Vorbereitende Planungsbesuche (für den Aufbau vertrauensvoller und stabiler Partnerschaften)
Eine Förderung beantragen können gemeinnützige Organisationen; Verbände (u.a. freie Träger der Jugendarbeit); europäische Jugendorganisationen; lokale, regionale, nationale und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen; gemeinnützige GmbHs oder eine informelle Gruppe junger Menschen
Über eine einmalige Akkreditierung und anschließende jährliche Mittelbeantragungen können Sie im Rahmen des gesamten Projektzeitraums (2021-2027) jährlich Mittel beantragen. Es gibt jährlich eine Antragsfrist zur Beantragung der Akkreditierung.
Neben der Akkreditierung besteht die Möglichkeit über das Einzelantragsverfahren Fördermittel zu beantragen. Einzelanträge richten sich an diejenigen Antragsstellenden, die nur ab und zu ein einzelnes Projekt durchführen möchten.
Hinweis: Beide Verfahren, Akkreditierung und Einzelantrag, schließen sich gegenseitig aus. Das Einzelantragsverfahren richtet sich vor allem an informelle Gruppen junger Menschen.
Anträge können im Einzelantragsverfahren bis zum 20. Februar 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2024 und bis zum 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2025 über die zentrale Programmverwaltungsplattform gestellt werden.
Abhängig von der Projektkonzeption erfolgt die Förderung entweder über eine Pauschale oder über die (anteilige) Erstattung der realen Kosten.
Förderfähig sind u.a.: Reisekosten der Teilnehmenden, organisatorische Unterstützung, individuelle Unterstützung, Inklusionsförderung (für inklusive Projekte), vorbereitender Planungsbesuch.
3 bis 24 Monate (Dauer der Aktivität: 2 bis 60 Tage).
Die Fördermaßnahme richtet sich an Fachkräfte in der Jugendarbeit.
Was ist sonst noch wichtig?
- Inspiration für Ihre eigene Jugendbegegnung bieten interessante Praxisbeispiele, die bereits gefördert wurden.
- Über die Otlas-Partnerkontaktbörse können Sie Kontakt zu Projektpartnern im Ausland aufnehmen.
- Bedingung: Sie benötigen mindestens zwei Organisationen oder Gruppen von Fachkräften aus zwei Ländern
- Anzahl der Teilnehmenden: bis zu 50 Personen ohne Altersbegrenzung
- Alle Antragsstellenden müssen sich über webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc registrieren, sofern sie dies noch nicht getan haben. Alle Informationen zum Registrierungsverfahren sind abrufbar unter: erasmus-plus.ec.europa.eu/de/node/36
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Ihre Ansprechpersonen für Jugendbegegnungen finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/kontakt/?mitarbeiter_galerie[foerdermoeglichkeit]=19
E-Mail: leitaktion1[at]jfemail.de (leitaktion1[at]jfemail[dot]de)
Wo finde ich weitere Informationen?
www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/mobilitaet-fachkraefte-jugendarbeit/
Alle Informationen zum Programm unter: www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/jugendpartizipationsprojekte/
Fact Sheets und weitere Infos zur Antragsstellung finden Sie unter: www.erasmusplus-jugend.de/dokumentencenter/#foerdermoeglichkeit-20
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie)
Lernmobilität in der Erwachsenenbildung (Leitaktion 1)
Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte für Personal in der Erwachsenenbildung, ausdrücklich auch für ehrenamtlich Tätige. Ziel ist es, Anbieter der Erwachsenenbildung zu unterstützen, die Lernmobilitätsaktivitäten für erwachsene Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung organisieren möchten. Die Aufenthalte bieten eine gute Möglichkeit, Kompetenzen und Fähigkeiten durch Fortbildungen in Europa für ein spezielles Tätigkeitsfeld auszubauen. Auch Lernende können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen und neue Ideen und Eindrücke sammeln. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem gezielten Einbeziehen von benachteiligten Lernenden mit geringeren Chancen. Für Einsteiger bzw. Mobilitäts-Neulinge bieten Kurzzeitprojekte die Möglichkeit Mobilitätsprojekte zunächst über einen kürzeren Zeitraum auszuprobieren.
Aktivitäten für Lernende:
- Individuelle Lernaufenthalte im Ausland in unterschiedlichen Formaten wie bspw. Präsenzlernen, arbeitsbasiertes Lernen, Job Shadowings (Möglichkeit für praktische Lernerfahrungen in einer Partnerorganisation eines anderen Landes), Hospitationen.
- Gruppenaufenthalte im Ausland können aus einer Kombination formaler und informeller Ansätze bestehen und bspw. Peer-Learning-Aktivitäten beinhalten. Der Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen.
Aktivitäten für Personal:
- Job Shadowings, Hospitationen oder Lehr- und Schulungsaktivitäten sowie Teilnahme an strukturierten Kursen
Eine Förderung beantragen können Anbieter von formaler und informeller Erwachsenenbildung, insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger der Erwachsenenbildung, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute oder lokale und regionale Behörden, koordinierende Stellen und andere Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung.
Über eine einmalige Akkreditierung und anschließende jährliche Mittelbeantragungen können Sie im Rahmen des gesamten Projektzeitraums (2021-2027) jährlich Mittel beantragen. Es gibt jährlich eine Antragsfrist zur Beantragung der Akkreditierung.
Neben der Akkreditierung besteht die Möglichkeit über ein Kurzzeitprojekt Fördermittel zu beantragen. Der Zugang ist vereinfacht und für unerfahrene Einrichtungen konzipiert.
Hinweis: Beide Verfahren, Akkreditierung und Kurzzeitprojekt, schließen sich gegenseitig aus.
Die mit der Durchführung des Programms beauftrage Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABIBB) unterstützt bei der Antragstellung und nimmt dafür Projektskizzen entgegen. Wenn Sie sich für eine Akkreditierung in der Erwachsenenbildung interessieren, können Sie im Vorfeld der Antragsrunde im Oktober ebenfalls das Angebot der Skizzenberatung wahrnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet/beratung
Zuschüsse zu Organisations-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie zu Kurs- und sonstigen Kosten. Die Höhe ist abhängig vom Zielland und der Dauer des Aufenthaltes.
Beispiel Aufenthaltskosten 2021:
Lernende: bis zu 120 € pro Tag
Personal: bis zu 180 € pro Tag
zwischen 6–18 Monate
Aufenthaltsdauer:
Lernende: 2 Tage - 30 Tage
Personal: 2 Tage - 365 Tage
Die Fördermaßnahme richtet sich an:
Lernende: Erwachsene Lernende mit geringeren Chancen, insbesondere gering qualifizierte Lernende mit geringerer Grundbildung.
Personal: Lehrendes und nicht-lehrendes Personal, das haupt-oder nebenberuflich, auf Honorarbasis oder ehrenamtlich tätig ist.
Was ist sonst noch wichtig?
- An der Durchführung eines Mobilitätsprojekts müssen mindestens zwei Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) beteiligt sein.
- Die elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) unterstützt Sie bei der Partnersuche im Ausland.
- Sie benötigen Inspiration für Ihr eigenes Austauschprojekt in der Erwachsenenbildung? Hier finden Sie interessante Praxisbeispiele.
- Die Anzahl der Lernaufenthalte in einem Kurzzeitprojekt ist auf 30 limitiert. In fünf Jahren können bis zu drei Anträge für Kurzzeitprojekte gestellt werden.
- Alle Antragsstellenden müssen sich über webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc registrieren, sofern sie dies noch nicht getan haben. Alle Informationen zum Registrierungsverfahren sind abrufbar unter: erasmus-plus.ec.europa.eu/de/node/36
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Team »Erwachsenenbildung«
E-Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung[at]bibb.de (mobilitaet-erwachsenenbildung[at]bibb[dot]de)
Tel.: 0228 107-1513 oder -1628
Mo | Di | Do | Fr: 09.30 - 12-00 Uhr
Alle weiteren Ansprechpersonen finden Sie unter: www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet/beratung
Wo finde ich weitere Informationen?
Alle Informationen zu Mobilitätsprojekten in der Erwachsenenbildung unter: www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet
Fact Sheet zu Kurzzeitprojekten unter: www.na-bibb.de/fileadmin/user_upload/na-bibb.de/Dokumente/06_Metanavigation/02_Service/Publikationen_Warenkorb/Flyer/E__Kurzzeitprojekt_factsheet_EB.pdf.pdf
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Programmleitfaden)
Lernmobilität des Personals im Bereich Sport (Leitaktion 1)
Mit diesem Förderprogramm fördert Erasmus+ die Lernmobilität des Sportpersonals. Ehrenamtliche und hauptamtliche Trainerinnen und Trainer als auch Verwaltungspersonal (individuell oder in Gruppen) von Vereinen und Verbänden haben die Möglichkeit sich im Ausland weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu vertiefen. So können beispielsweise Ausbilderinnen und Ausbilder das Ausbildungssystem in Vereinen in Schweden kennenlernen, Integrationsmanagerinnen und -manager sich über die Integrationsprojekte in einem Sportverein in Griechenland weiterbilden oder ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter ihre Kenntnisse in Inklusionsprojekten in Frankreich ausbauen.
Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen (Möglichkeit für praktische Lernerfahrungen bei einer Gasteinrichtung eines anderen Landes)
Coaching- oder Schulungstätigkeit (Ausübung einer Coachingtätigkeit oder das Anbieten von Schulungen für Lernende um durch den Austausch mit Fachkollegen zu lernen)
- eine öffentliche oder private Organisation, die im Bereich Sport und körperliche Aktivität tätig ist und Sport und körperliche Aktivitäten an der Basis organisiert (z. B. eine gemeinnützige Organisation, eine lokale Behörde, ein Sportverein)
- eine nicht im Breitensport tätige Organisation, wenn die Teilnahme ihres Personals dem Breitensport zu Gute kommt (z. B. eine internationale Organisation)
Anträge können im Einzelantragsverfahren bis zum 20. Februar 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2024 und bis zum 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2025 über die Online-Plattform »Application Forms« eingereicht werden.
Die Finanzierung erfolgt durch individuelle Zuschüsse in verschiedenen Kategorien wie Reisekosten, Organisationskosten, Grundbeträge pro Aktivitätstag, vorbereitender Besuch oder außergewöhnliche Kosten. Je nach Dauer, Personenumfang, Reiseweg sowie Länderkategorie fallen die Förderungen entsprechend unterschiedlich aus.
Inklusionsunterstützungen für Teilnehmende sind 100 % förderfähig.
3 bis 18 Monate
Dauer der Aktivitäten:
- Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen: 2–14 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage)
- Coaching- oder Schulungstätigkeit: 15–60 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage)
- Coaches und andere Sportfachkräfte, die in Sportorganisationen an der Basis tätig sind
- Nicht im Breitensport tätiges Personal, einschließlich Personal, das eine Doppelkarriere oder eine sportfremde Karriere verfolgt, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann
- Freiwillige (mit Ausnahme von Coaches) in Sportorganisationen
Was ist sonst noch wichtig?
- Höchstens 10 Teilnehmende pro Projekt
- Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Detaillierte Informationen siehe Programmleitfaden 2023.
- Da die die Mobilität des Sportpersonals neu in das Erasmus-Programm aufgenommen wird, gibt es derzeit nur Projektbeispiele aus der Leitaktion 2, der Zusammenarbeit von Sportorganisationen. Beispielprojekte finden Sie unter: https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/erasmus-sport-programm-mit-neuen-foerdermoeglichkeiten
- Eine gezieltere Suche nach Sportprojekten z.B. nach Schlagwörtern macht die Erasmus+ Projektdatenbank möglich.
- Alle Antragsstellenden müssen sich über https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ registrieren, sofern sie dies noch nicht getan haben. Alle Informationen zum Registrierungsverfahren sind abrufbar unter: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/programme-guide/part-c/registration
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter:
https://www.jugendfuereuropa.de/ und https://www.erasmusplus-jugend.de/
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Programmleitfaden)
Kleinere Partnerschaften (Leitaktion 2)
Kleinere Partnerschaften haben zum Ziel, die Qualität der Arbeit und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen zu verbessern. Sie eignen sich für Einsteiger oder kleinere Einrichtungen, die über verhältnismäßig wenig Verwaltungspersonal verfügen, wie beispielsweise Vereine oder Bildungsinitiativen. Sie können mit einer europäischen Partnerorganisation beispielsweise neue pädagogische Ansätze ausprobieren, kreative Ideen entwickeln und die Vernetzung in ihrem Bildungsbereich fördern, von denen alle Beteiligten profitieren.
Gefördert werden Bereiche der Berufs- und Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugendbildung und des Sports.
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im Bereich schulische oder vorschulische Bildung, Erwachsenen-und Berufsbildung, Jugendbildung und Sport im weitesten Sinne tätig sind, können eine kleinere Partnerschaft beantragen oder als Partnereinrichtung mitwirken. Beispielsweise Vereine, Verbände, kleinere Bildungseinrichtungen, Lehrerfortbildungsinstitute, Volkshochschulen, Stiftungen, lokale, regionale und nationale Behörden, Handelskammern, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Projektskizzen können bis zum 09. Februar eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/beratung
Die Fördersumme beträgt pauschal entweder 30.000 oder 60.000 Euro.
Zwischen 6 und 24 Monaten in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Lernende und Personal im jeweiligen Bildungsbereich. Ein Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der Inklusion von Zielgruppen mit geringeren Chancen.
Was ist sonst noch wichtig?
- Wir empfehlen die umfassenden Beratungsangebote der jeweiligen Nationalen Agenturen Ihres Bildungsbereichs (siehe »Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?« unten).
- Bedingung für eine Projektförderung ist eine Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im Ausland (teilnehmende Länder siehe Informationen auf der jeweiligen Website der Nationalen Agenturen).
- Die Projekte müssen eine oder mehrere Schwerpunktthemen, wie Inklusion und Vielfalt, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und politische Bildung und Teilhabe, aufgreifen
- Alle Antragsstellenden müssen sich über webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc registrieren, sofern sie dies noch nicht getan haben. Alle Informationen zum Registrierungsverfahren sind abrufbar unter: erasmus-plus.ec.europa.eu/de/node/36
- Für Projektinspirationen bieten die Websites der Nationalen Agenturen einen Überblick über Beispielprojekte aus den aktuellen und vergangenen Projektperioden.
- Wenn Sie bereits Erfahrungen mit EU-Projektförderungen haben, bieten Ihnen sogenannte »Kooperationen« größere Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte. Kooperationspartnerschaften werden pauschal mit 120.000 EUR, 250.000 EUR oder 400.000 EUR gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Websites der Nationalen Agenturen für Erasmus+.
Sie sind noch auf der Suche nach einer Partnerorganisation im Ausland? Folgende Websites bieten Ihnen die Möglichkeit Kontakt zu anderen Einrichtungen aufzunehmen.
- Jugendbildung: www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding/
- Schulbildung: E-twinning: https://erasmusplus.schule/digitaler-austausch/ und school education gateway: www.schooleducationgateway.eu/en/pub/index.htm
- Berufs- und Erwachsenenbildung: EPALE: epale.ec.europa.eu/de
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Erwachsenenbildung - die NA BiBB: siehe www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/beratung
Berufsbildung – NA BiBB: siehe www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/partnerschaften-fuer-zusammenarbeit/kleinere-partnerschaften
Schulbildung – NA PAD: siehe erasmusplus.schule/foerderung/kleinere-partnerschaft
Jugendbildung – NA JfE: siehe www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-2/small-scale-partnerships/
Sport – Exekutivagentur EACEA: für das EOC in Brüssel
E-Mail: bold[at]euoffice.eurolympic.org (bold[at]euoffice[dot]eurolympic[dot]org)
erasmus-plus.ec.europa.eu/de/opportunities/organisations/sport-actions/kleinere-partnerschaften und https://www.eacea.ec.europa.eu/select-language?destination=/node/1
Wo finde ich weitere Informationen?
Unter erasmus-plus.ec.europa.eu/projects können Sie über die Projektsuche anhand vergangener Projekte Inspiration für die eigene Planung bekommen.
Offizielle deutsche Website für das Erasmus+Programm unter: www.erasmusplus.de/
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Programmleitfaden)
DiscoverEU Inklusion (Leitaktion 1)
DiscoverEU Inklusion ist ein Einstieg in Europa für junge Menschen, die aufgrund von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, geografischen, gesundheitlichen oder anderen Hürden ansonsten nicht (oder nur mit erheblichem Aufwand) verreisen könnten. Das Förderformat ermöglicht es ihnen, selbständig bzw. mit den eigenen Peers, erste internationale/europäische Erfahrungen zu sammeln. Für Organisationen und Einrichtungen aus dem Jugendbereich ist DiscoverEU Inklusion ein Ergänzungsangebot zu ihren bisherigen Angeboten.
Gefördert werden Jugendreiseprojekte für ein bis fünf junge Menschen mit geringeren Teilhabechancen.
Eine Förderung beantragen können gemeinnützige Organisationen; Verbände (u.a. freie Träger der Jugendarbeit); europäische Jugendorganisationen; lokale, regionale, nationale und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen; gemeinnützige GmbHs oder eine informelle Gruppe junger Menschen.
Fördermittel können aktuell über das Einzelantragsverfahren beantragt werden.
Anträge können bis zum 20. Februar 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 1. Juli desselben Jahres und dem 31. März 2025 und bis zum 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 1. März 2025 und dem 31. August 2025 über die zentrale Programmverwaltungsplattform gestellt werden.
Neben dem Reiseticket (Zug oder ggfs. ein anderes Verkehrsmittel) für junge Reisende und ggfs. Begleitpersonen, kann zusätzliche Unterstützung für Reisekosten sowie organisatorische, individuelle und ggfs. Inklusionsunterstützungsleistungen beantragt werden. Alle Details dazu finden Sie im Programmleitfaden (siehe »Kapiteltitel«).
Projektlaufzeit zwischen 3 und 18 Monaten. (Dauer der Reise: 1 bis 30 Tage).
Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene ab 18 Jahren, für die das Reisen nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Die konkreten Voraussetzungen finden Sie im Programmleitfaden (Teil A, Prioritäten des Programms Erasmus+, Inklusion und Vielfalt) erklärt.
Was ist sonst noch wichtig?
- Die DiscoverEU-Reisen müssen in mindestens einem anderen Land stattfinden als dem, in dem die jungen Menschen ihre Reise begonnen haben.
- Während der Projektlaufzeit können mehrere DiscoverEU-Reisen (mit jeweils 1-5 Teilnehmenden und ggf. Begleitperson(en)) veranstaltet werden.
- Es gibt weder eine Mindestanzahl noch eine vorgegebene Obergrenze für die Anzahl an Tickets pro Antragstellende. Es können ein bis fünf Tickets pro Reisegruppe für die Teilnehmenden sowie ggf. Tickets für Begleitpersonen beantragt werden.
- Alle Antragstellenden müssen sich und ggfs. ihre Organisation über https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc registrieren. Alle Informationen zum Registrierungsverfahren sind abrufbar unter: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/node/36
Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?
Ihre Ansprechpersonen für DiscoverEU Inklusion finden Sie unter www.erasmusplus-jugend.de/kontakt/?mitarbeiter_galerie[foerdermoeglichkeit]=21.
E-Mail: leitaktion1[at]jfemail.de (leitaktion1[at]jfemail[dot]de)
Wo finde ich weitere Informationen?
Offizielle Seite der Nationalen Agentur für Jugendbildung www.jugendfuereuropa.de/
Informationen zum Programm: www.erasmusplus-jugend.de/foerderung/leitaktion-1/discovereu-inklusion/
- Fact Sheets und weitere Infos zur Antragsstellung erhalten Sie unter www.erasmusplus-jugend.de/dokumentencenter/#21_2.
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