»Bürger fahren für Bürger«: Mehr Geld für Bürgerbusse in NRW

Foto Bürgerbus in Hattingen

»Bürger fahren für Bürger«: Mehr Geld für Bürgerbusse in NRW

Aktuelle Meldung | In Nordrhein-Westfalen sind 126 Bürgerbusse in Betrieb. Vor allem in ländlichen Regionen, wo sich der öffentliche Nahverkehr mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand kaum betreiben lässt, sind die auf bürgerschaftlichem Engagement basierenden Bürgerbusse seit vielen Jahren im Einsatz. Um dem Erfolg des ehrenamtlichen Angebots Rechnung zu tragen, werden nun durch das Land NRW die Fördersätze erhöht.

NRW ist das Land der Bürgerbusse. In keinem anderen Bundesland sind so viele Bürgerbusse aktiv und haben eine so lange Tradition: Seit 1985 verbreitet sich die ursprünglich aus den Niederlanden stammende Idee erfolgreich auch zwischen Rhein, Ruhr und Weser. Von Altena bis Wipperfürth: Ziel der Bürgerbusprojekte ist es, die Lücken im kommunalen Nahverkehrsnetz insbesondere in dünn besiedelten, ländlichen und kleinstädtischen Regionen zu schließen. In Bürgerbussen fahren »Bürger für Bürger«: alle Fahrzeuge werden durch ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer gesteuert, die dahinterstehenden Bürgerbus-Vereine sind als gemeinnützig anerkannt. Finanzielle Hilfe erhalten die Initiativen von Land, Städten und Gemeinden.    

Nun sollen die Bürgerbusse im Land von der vom NRW-Landtag Ende 2016 beschlossenen Änderung des ÖPNV-Gesetzes profitieren: In den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften, die jetzt in die Verbändeanhörung gegeben werden, sind deutlich erhöhte Fördersätze vorgesehen. »Mit diesen Fördersätzen wollen wir die mit großem ehrenamtlichen Einsatz tätigen Bürgerbusvereine stärken und dafür sorgen, dass dieses Erfolgskonzept noch weiter wachsen kann«, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. Die Bürgerbusse seien »eine tragende Säule des Öffentlichen Nahverkehrs gerade im ländlichen Raum«, so der Minister weiter.

So soll beispielsweise die Organisationspauschale pro Verein von 5.000 Euro auf mindestens 6.000 Euro aufgestockt werden. Im Bereich der Förderung von Fahrzeugen ist vorgesehen, dass Bürgerbusfahrzeuge mit spezieller Vorrichtung für die Aufnahme von Rollstühlen mit mindestens 50.000 Euro gefördert werden.

Hier gibt es Informationen zu den geplanten Neuregelungen, hier gibt es mehr Informationen zu den Bürgerbussen in NRW.