BMEL-Sonderprogramm: Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken

BMEL-Sonderprogramm: Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken

Corona-Sonderprojekt im Bundesprogramm Ländliche Entwicklung

Aktuelle Meldung | Das Sonderprogramm »Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken« des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richtet sich an Frauenvereine und -Initiativen auf Regional- und Kreisverbandsebene. Dabei soll es um die lokale Umsetzung von Digital-Schulungen für die ehrenamtliche Frauenarbeit in ländlichen Räumen gehen. Eine Interessenbekundung für eine Förderung ist ab 1. Juni 2021 möglich.
Mit der Fördermaßnahme »Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken« im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land während der COVID-19-Pandemie. Die Arbeit von Frauenvereinen und -initiativen soll in dieser Krisensituation mit Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden.

Ziel des BMEL-Programms
Die Fördermaßnahme richtet sich an die Regional- und Kreisverbandsebene von Vereinen und Initiativen, die sich themenübergreifend der Förderung der Gleichstellung, Teilhabe und Bildung von Frauen in Deutschland widmen. Sie sollen mit der lokalen Umsetzung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in ihren Ortsvereinen und Ortsgruppen als Multiplikatoren in die Fläche wirken, die Vereinsarbeit von Frauen in ländlichen Räumen auch während der Pandemie aufrechterhalten und nachhaltig stärken. Mit der Förderung will das BMEL zugleich einen Beitrag zur Stärkung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland leisten. Daher ist Voraussetzung für eine Förderung, dass sich die Schulungsmaßnahmen an Vereine und Initiativen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit weniger guter sozio-ökonomischer Lage richten.

In Nordrhein-Westfalen sind dazu folgende Kreise vom Bundesministerium ausgewählt worden: Düren, Euskirchen, Heinsberg, Höxter, Hochsauerlandkreis, Kleve, Lippe, Minden-Lübbecke, Oberbergischer Kreis und Soest.

Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Frauenvereine und -initiativen, die sich
  • ausschließlich oder hauptsächlich für die Teilhabe, die Gleichstellung sowie die Bildung von Frauen in Deutschland einsetzen (z. B. Organisationen der Landfrauen) und die themen- und spartenübergreifend ausgerichtet sind.
  • Die antragsberechtigten Initiativen müssen auf regionaler Ebene (z. B. Kreisverbände, Regionalverbände, Bezirksverbände, Diözesanverbände) angesiedelt sein und Strukturen oder Untergliederungen auf der lokalen Ebene, wie z. B. Ortsgruppen, aufweisen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen für Frauen in den lokalen Untergliederungen bzw. Strukturen durchgeführt werden und von der regionalen Ebene entwickelt und organisiert werden.
Wie kann man sich bewerben?
Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
  • In der ersten Stufe können Interessenten ab dem 1. Juni 2021 bis spätestens zum 22. Juni 2021 eine Interessenbekundung für eine Förderung einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft (Windhundprinzip). Für eine Antragsberechtigung müssen alle in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Um eine bundesweite Verteilung zu gewährleisten, wird pro Bundesland nur eine begrenzte Anzahl an eingereichten Vorhaben für eine Antragstellung zugelassen (siehe hierzu den Länderschlüssel in der Anlage zur Bekanntmachung).
  • Die ausgewählten Interessenbekundungen werden in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Förderantrag über ein Online-Tool einzureichen.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal sieben Monate.

Was wird gefördert?
Frauenvereine und -initiativen können auf Regional- bzw. Kreisverbandsebene finanzielle Mittel für die Organisation und Durchführung von dezentralen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb ihrer Organisation bzw. deren Untergliederungen beantragen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen müssen Themen der digitalen Vereinsarbeit im Ehrenamt adressieren und zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen beitragen. Die Schulungen sollen sich an den individuellen lokalen Bedarfen ausrichten. Gefördert werden Ausgaben für Aufträge an Dozentinnen und Dozenten oder Bildungseinrichtungen für die Durchführung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Ausgaben für digitale Ausstattung, die auf Seiten des Zuwendungsempfängers zwingend für die Durchführung der Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen benötigt wird.

Wie hoch ist die Förderung?
  • Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Die Zuwendung kann mind. 8.500,00 € (Bagatellgrenze) und max. 40.000,00 € betragen.
  • Der maximale Fördersatz beträgt grundsätzlich 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben. D.h. es muss ein Eigenanteil von mind. 10 % eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf bmel.de sowie Details zur Fördermaßnahme und die Bekanntmachung unter: www.ble.de/digital-vernetzt.